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Herstellen

Die Informationen in den u. g. Rubriken gelten nur für Nutzer als Einzellizenznehmer.

Die GEMA unterscheidet bei der Lizenzierung von Tonträger-, Bildtonträger-, Hörbuchträger-, Multimedia-Datenträger- oder Audiodatenträgerproduktionen (nachfolgend Trägerproduktionen genannt) zwischen fortlaufenden Tonträgerproduktionen und Einzelproduktionen.

Fortlaufende Tonträgerproduktionen können im Rahmen von verschiedenen Industrieverträgen urheberrechtlich lizenziert werden.

Die GEMA hat mit verschiedenen Nutzerverbänden, wie IFPI, VUT, VDM, DRMV und Börsenverein des Deutschen Buchhandels, zu Gunsten der jeweiligen Verbandsmitglieder für die Fälle fortlaufender Trägerproduktionen Gesamtverträge abgeschlossen.

Diese so genannten Industrieverträge regeln im Wesentlichen die Bedingungen für die Rechteeinräumung durch die GEMA und die Verpflichtungen des Tonträgerherstellers (Lizenznehmer) gegenüber der GEMA für die Vertragslaufzeit. Zudem gewähren sie den Lizenznehmern unter bestimmten Bedingungen einen Gesamtvertragsnachlass bei der Vergütung.
Grundlage für die Vergütungsberechnung sind die veröffentlichten Tarife.

Lizenznehmer, die fortlaufend Tonträger herstellen, aber kein Mitglied der betreffenden Verbände sind, die Gesamtvertragspartner der GEMA sind, haben die Möglichkeit, einen so genannten Herstellervertrag mit der GEMA abzuschließen.

Für diese Verträge gelten die einschlägigen Tarife ohne die Vorzugsbedingungen der Gesamtverträge.


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