Online
Die Informationen in den u. g. Rubriken gelten nur für Nutzer als Einzellizenznehmer.
Die GEMA unterscheidet bei der Lizenzierung von Onlinenutzungen zwischen fortlaufenden Onlinenutzungen und Einzellizenzierungen.
Im Bereich der fortlaufenden Onlinenutzungen hat die GEMA mit verschiedenen Nutzerverbänden, wie z. B. BITKOM, zu Gunsten der jeweiligen Verbandsmitglieder Gesamtverträge abgeschlossen. Diese regeln im Wesentlichen die Bedingungen für die Rechteeinräumung durch die GEMA und die Verpflichtungen des Onlinenutzers (Lizenznehmer) gegenüber der GEMA für die Vertragslaufzeit und gewähren den Lizenznehmern unter bestimmten Bedingungen einen Gesamtvertragsnachlass bei der Vergütung.

