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Weitere Infos der GEMA zur Petition

Dossier der Musikwoche (Ausgabe 17.07.09)

Die aktuelle Ausgabe der Musikwoche widmet ihr Dossier den Aktivitäten rund um die Petition


Infos und Medienresonanz rund um die GEMA-Petition

Aktueller Stand der Dinge:
Am Freitag, den 17. Juli, endete die Zeichnungsfrist für die Petition. Die Petition fand 106.575 Mitzeichner.

Der Petitionsausschuss der 17. Wahlerperiode des Deutschen Bundestags hat sich am 25. November 2009 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Mit der öffentlichen Petition zur GEMA wird sich der Ausschuss im ersten Quartal 2010 beschäftigen. 

Allgemeine Informationen:
Die im Internetportal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zur Diskussion eingestellte öffentliche Petition bestätigt die Legitimation der GEMA als Vertretung der Musikurheber und befürwortet deren Aufgaben und Funktion, während sich die Kernforderung zugleich auf eine Neuausrichtung der GEMA bezieht. Diese Forderung deckt sich mit den Zielen der neuen Unternehmensstrategie, die von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, seit seiner Berufung in den GEMA-Vorstand konsequent umgesetzt wird.
Den Bedürfnissen der Kleinveranstalter kommt die GEMA durch eine Vielzahl von Spezialtarifen und Sondernachlässen auf vielen Ebenen bereits nach.
Darüber hinaus hat die GEMA im Frühjahr 2009 ihr mehrstufiges Konzept zur Nachwuchsförderung offiziell vorgestellt.
Im Interesse ihrer Mitglieder wird die GEMA weiterhin für angemessene Tarife kämpfen. So waren die Urheber bislang an den stetig wachsenden Umsätzen der Konzertwirtschaft nicht angemessen beteiligt. Mit der ab dem 01.02.2009 im Konzertbereich eingeführten, schrittweise auf sechs Jahre gestaffelten Tariferhöhung hatte die GEMA zu Jahresbeginn die ausstehende Anhebung der Vergütungen umgesetzt. Für die Mitglieder der Verbände der Konzertwirtschaft bedeutete das konkret eine Nettovergütung in Höhe von 8%. Betroffen hiervon sind ausschließlich die Tarife U-K und VK.

Im Interesse ihrer Mitglieder überprüft die GEMA regelmäßig ihre Tarife und inwieweit diese angemessen sind. Im Bereich der Konzerttarife – insbesondere im Vergleich mit den Konzerttarifen im Ausland – war dies schon lange nicht mehr der Fall. Deshalb hat sich die GEMA im Februar dieses Jahres, nach monatelangen erfolglosen Verhandlungen mit den Konzertveranstaltern entschlossen, die Tarife zu erhöhen.

Veranstalter von großen kommerziellen Konzerten zahlen bereits schon seit längerer Zeit prozentual deutlich weniger als kleine Veranstalter wie beispielsweise Jazzclubs oder andere Kleinspielstätten. Kleinspielstätten haben keine Erhöhungen zu befürchten.
Um hier eine größtmögliche Transparenz zu erreichen, hat die GEMA mit Veröffentlichung dieser Stellungnahme alle Spezialtarife und Sondernachlässe in diesem Bereich, die im derzeitigen Tarifwerk an verschiedenen Stellen dokumentiert sind, in einem Sozial- und Kulturtarif zusammengefasst.

Anders verhält sich mit den Veranstaltern von großen kommerziellen Konzerten. Hier wurden in den letzten Jahren teilweise nur ca. zwei Prozent als Urheberrechtsabgabe entrichtet. Eine solche ungleiche Belastung von Großveranstaltern und Kleinveranstaltern durch unterschiedliche GEMA-Tarife ist nicht zu rechtfertigen.
Insbesondere Kleinspielstätten leisten eine überaus wertvolle Kultur- und Nachwuchsarbeit, gerade auch im ländlichen Raum, wo Großveranstaltungen oftmals unrentabel sind. Mit der seit dem 1. Februar 2009 auf sechs Jahre gestaffelte und damit verträglich ausgestaltete Tariferhöhung bei Großveranstaltern, werden auch die Urheber an stetig steigenden Umsätzen der Konzertwirtschaft beteiligt. Diese Erhöhung bedeutet eine Nettovergütung von acht Prozent und entspricht damit dem zuvor geschilderten, bereits jetzt für Kleinveranstalter geltenden Richtwert.

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