GEMA, das bedeutet Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Das heißt, die GEMA vertritt die Rechte von über 60.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern und ermöglicht ihren über 1 Mio. Kunden die Nutzung des Weltrepertoires der Musik durch Lizenzvergabe. Kunden sind beispielsweise Hotels, Konzertveranstalter, Diskotheken sowie Fernseh- und Radiosender.
Die GEMA ist eine Solidargemeinschaft und von den Musikurhebern befugt worden, die Verwertungsrechte für alle gleichermaßen wahrzunehmen. Im Urhebergesetz steht, dass eigentlich nur der Urheber selbst berechtigt ist, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Wenn er aber anderen erlaubt, seine Werke zu nutzen, hat er dafür das „Recht auf eine angemessene Vergütung“.
GEMA-Kunde kann jeder sein, auch ihr als Schüler. Wenn ihr beispielsweise euren Schulabschlussball feiert, ist dies eine öffentliche Veranstaltung. Somit müsst ihr bei der GEMA eine Lizenz erwerben, um legal Musik abspielen zu können. Gäbe es die GEMA nicht, müsstet ihr z.B. bei Tokio Hotel, Bon Jovi, Bushido und allen anderen direkt anrufen und erfragen, ob ihr deren Songs spielen dürft. Das wäre sowohl für euch, als auch für die Musikschaffenden sehr aufwändig. Da die GEMA aber die Rechte dieser Urheber wahrnimmt, muss man nur einmal bei der GEMA anrufen, die tariflich geregelte Vergütung bezahlen und die GEMA kümmert sich dann darum, dass alle Komponisten, Textdichter und Verleger angemessen entlohnt werden.
Musik hat ihren Wert und muss daher genauso bezahlt, also legal erworben werden, wie das Brötchen beim Bäcker.