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Was macht eigentlich die GEMA

GEMA, das bedeutet Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.


Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Das heißt, die GEMA vertritt die Rechte von über 60.000 Komponisten, Textdichtern und Verlegern und ermöglicht ihren über 1 Mio. Kunden die Nutzung des Weltrepertoires der Musik durch Lizenzvergabe. Kunden sind beispielsweise Hotels, Konzertveranstalter, Diskotheken sowie Fernseh- und Radiosender.


Die GEMA ist eine Solidargemeinschaft und von den Musikurhebern befugt worden, die Verwertungsrechte für alle gleichermaßen wahrzunehmen. Im Urhebergesetz steht, dass eigentlich nur der Urheber selbst berechtigt ist, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Wenn er aber anderen erlaubt, seine Werke zu nutzen, hat er dafür das „Recht auf eine angemessene Vergütung“.


GEMA-Kunde kann jeder sein, auch ihr als Schüler. Wenn ihr beispielsweise euren Schulabschlussball feiert, ist dies eine öffentliche Veranstaltung. Somit müsst ihr bei der GEMA eine Lizenz erwerben, um legal Musik abspielen zu können. Gäbe es die GEMA nicht, müsstet ihr z.B. bei Tokio Hotel, Bon Jovi, Bushido und allen anderen direkt anrufen und erfragen, ob ihr deren Songs spielen dürft. Das wäre sowohl für euch, als auch für die Musikschaffenden sehr aufwändig. Da die GEMA aber die Rechte dieser Urheber wahrnimmt, muss man nur einmal bei der GEMA anrufen, die tariflich geregelte Vergütung bezahlen und die GEMA kümmert sich dann darum, dass alle Komponisten, Textdichter und Verleger angemessen entlohnt werden.


Musik hat ihren Wert und muss daher genauso bezahlt, also legal erworben werden, wie das Brötchen beim Bäcker.

GEMAscouts - Botschafter der Musikschaffenden

Bei der BRAVO Supershow 2007 haben sich mehrere Hundert Jugendliche als GEMAscouts beworben, um zukünftig aktiv für den Schutz des geistigen Eigentums und der kreativen Arbeit von Musikschaffenden einzutreten. Im September 2007 losten Yvonne Catterfeld und Frank Dostal, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, daraus 23 GEMAscouts aus.

Die Aufgabe der GEMAscouts besteht darin, bundesweit als Botschafter der GEMA aufzutreten und über ihre Arbeit aufzuklären. Durch vielfältige Aktionen und Informationen soll Jugendlichen Wissen über die kreative Arbeit der Komponisten und Textdichter sowie die Schutzwürdigkeit ihrer Werke vermittelt werden. Wer Musik liebt, beschafft sie sich legal. In Zeiten von Internet-Downloads ist dies leider nicht mehr selbstverständlich. Gemeinsam mit den GEMAscouts soll dieses Bewusstsein wieder gestärkt werden.

Bevor die GEMAscouts ihrer Aufgabe, z.B. in Form von freiwilligen Vorträgen in ihrer Klasse, nachkommen konnten, fand in den vergangenen Monaten ein Kennenlernen mit der GEMA bei Konzerten von Roger Cicero statt – Meet&Greet inklusive! Zum großen gemeinsamen Auftakt kamen Anfang Mai alle Scouts nach Nürnberg zum GEMAscouts-Workshop. Zur Einstimmung wurde am Vorabend die BRAVO Supershow besucht.

Eines steht fest, den GEMAscouts wird es in diesem Jahr bestimmt nicht langweilig!

Im nächsten Jahr gehen die nächsten Scouts an den Start. Alles rund um die Bewerbung findet ihr dann auf www.gema.de.

Musikalische Möglichkeiten im World Wide Web

Musik begleitet uns täglich in fast allen Lebensbereichen. Das Internet bietet dabei immer neue Möglichkeiten, die digitale Welt aktiv mitzugestalten. Dafür ist eine Lizenz erforderlich, die es euch ermöglicht, Musik legal abzuspielen.

Radio ist, was ihr daraus macht! Bei der GEMA erhalten alle Webradio*-Betreiber eine Webradio-Lizenz, die endlich genau die Songs im Radio spielen wollen, die ihnen selbst gefallen, wann und wie oft sie selbst möchten. Diese kostet pro Tag weniger als 1 € und umfasst das Recht zur Sendung im Internet sowie das Recht, die Musikwerke zu Sendezwecken zu vervielfältigen**.

Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Maximal 3 URLs
  • Maximal 9 Kanäle
  • Maximal 430 € monatliche Netto-Einnahmen
  • Maximal 2.700 unterschiedliche Hörer pro Monat
  • Jeder hört zur selben Zeit dasselbe, d. h., die Inhalte sind weder interaktiv noch personalisiert
  • Es ist kein Zugriff auf einen bestimmten Song möglich

 

* Ein Webradio ist eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Jeder Hörer hört zu einer bestimmten Zeit dasselbe. Ein Webradio liegt nicht mehr vor bei Musikübertragungen, die im Ganzen oder in Teilen zum Download angeboten werden oder aber bei Hintergrundmusik auf Homepages.

** Informationen zu den Rechten der Produzenten und Interpreten, die ebenfalls lizenziert werden müssen, bietet die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL). www.gvl.de

Downloads, Party, gebrannte CDs - was ist eigentlich erlaubt?

Was erlaubt ist und was nicht, ist manchmal nur schwer zu erkennen.

Generell gilt, dass Downloads bei legalen Anbietern, z.B. bei iTunes und Musicload, selbstverständlich erlaubt sind.

Wollt ihr einen legal herunter geladenen Titel oder auch eine gekaufte CD kopieren, dann müsst ihr folgendes beachten, damit ihr immer auf der sicheren Seite seid:

  • Einzelne Kopien: Das heißt z.B., dass ihr eurem besten Freund damit eine Freude machen dürft, aber nicht der ganzen Klasse.
  • Privater Gebrauch: Das heißt z.B., dass die kopierte Musik euch persönlich überall begleiten kann, auf einer öffentlichen Party darf sie aber nicht abgespielt werden.
  • Nicht zu Erwerbszwecken: Das heißt z.B., dass ihr die kopierte CD verschenken, aber nicht verkaufen dürft.
  • Nicht unter Verwendung offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen: Das heißt z.B., dass Downloads von Musik über File-Sharing-Programme verboten sind.
  • Der Kopierschutz darf in keinem Fall umgangen werden.

Im Internet darf man generell urheberrechtlich geschützte Musik nie ohne eine entsprechende Lizenz zugänglich machen. Das heißt z.B., dass ihr auch Musikstücke, die ihr legal heruntergeladen habt, nicht über File-Sharing-Systeme verbreiten oder zur Verschönerung eurer eigenen Website nutzen dürft.

Und hier noch etwas Wissenswertes für all diejenigen, die sich mit der Planung einer Veranstaltung (Disco, Abschlussball, Konzert, etc.) beschäftigen: Eine Veranstaltung ist GEMA-pflichtig, sobald diese öffentlich ist. Bei „öffentlich“ gilt folgende Faustregel: Ist JEDER, der möchte, zum Feste (Disco, Stadtfest etc.) eingeladen, muss ich das der GEMA sagen. Folglich hat die GEMA mit deiner privaten Party, zu der nur persönliche Freunde und / oder die Familie eingeladen sind, nichts zu tun.

Solltet ihr euch mal nicht sicher sein, könnt ihr jederzeit die GEMA fragen. Die Kontaktdaten findet ihr unter www.gema.de.

Werdet aktiv!

Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist. [Victor Hugo]        

Viele Erinnerungen, schöne wie traurige, bringen wir mit bestimmten Songs in Verbindung. Die Komponisten und Textdichter, die mit ihren Songs diese Emotionen schaffen, haben als Urheber ein Recht auf den Schutz und die angemessene Vergütung ihrer Arbeit.

Illegale Vervielfältigungen schaden den Kreativen, ohne die es die Musik nicht gäbe. Warum? Textdichter Frank Dostal kennt die Antwort. „Erfinder und Macher von Text und Musik können ihre Berufe nur ausüben, wenn sie dafür bezahlt werden. Wer Brötchen stiehlt, ist ein Dieb.“ Das Lebensmittel Musik zu stehlen, sei daher auch alles andere als cool.

Ihr könnt aktiv zum Schutz des geistigen Eigentums und der kreativen Arbeit beitragen. Wie? Schreibt in eurer Schülerzeitung über das Thema Musik und Urheberrecht und gewinnt 2 Karten für ein Konzert eurer Wahl*! Die besten Artikel werden zudem auf der Internetseite www.gema.de veröffentlicht. Dort findet ihr auch alle wichtigen Informationen rund um die GEMA und diese Aktion.

Wenn ihr mit eurem Artikel teilnehmen wollt, schickt ihn uns bitte digital an redakteur@gema.de – wir freuen uns auf eure Ideen! Einsendeschluss ist der 15. September 2008.

Kontaktdaten
GEMA Marketing
Rosenheimer Straße 11
81667 München
redakteur@gema.de
 

*Pro Karte übernimmt die GEMA maximal 100 €. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

ÜBRIGENS!

Ihr könnt aktiv zum Schutz des geistigen Eigentums und der kreativen Arbeit beitragen. Wie? Schreibt in eurer Schülerzeitung über das Thema Musik und Urheberrecht und gewinnt 2 Karten für ein Konzert eurer Wahl*! Die besten Artikel werden zudem auf der Internetseite www.gema.de veröffentlicht. Dort findet ihr auch alle wichtigen Informationen rund um die GEMA und diese Aktion.

Wenn ihr mit eurem Artikel teilnehmen wollt, schickt ihn uns bitte digital an redakteur@gema.de – wir freuen uns auf eure Ideen! Einsendeschluss ist der 15. September 2008. 

* Pro Karte übernimmt die GEMA maximal 100 €. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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