You ask. We answer.
What is our idea of the future?
We are one of the world’s leading authors’ societies for works of music. We offer our customers the worldwide repertoire of music and provide comprehensive and attractive services for all music authors and rights owners. We have developed new forms of economic cooperation with sister societies and other partners, taking advantage of their respective strengths.
We are member-oriented and customer-oriented. We act quickly and flexibly.
Warum gibt es uns?
Unser Ziel hat sich in mittlerweile gut 100 Jahren nicht geändert: Nach wie vor geht es darum, das geistige Eigentum der Musikschaffenden zu schützen, ihre Interessen zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Diese Aufgabe nimmt in Deutschland für urheberrechtlich geschützte Werke der Musik ausschließlich die GEMA wahr.
Wer sind wir?
Die GEMA – in Langfassung „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ – verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen der Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die wir mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließen. Die uns zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche sind im GEMA-Berechtigungsvertrag festgelegt. Wir verstehen unseren in der Satzung festgelegten Zweck in einem weiten Sinn:
Dazu gehört u. a. auch, sich national, innerhalb der EU und auch international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, das die wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums bildet, ohne die der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann. Insofern sind wir nicht nur eine Inkassoorganisation, sondern auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.
Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Die Satzung der GEMA unterscheidet ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und angeschlossene Mitglieder. Dabei besitzt die Unterscheidung zwischen außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern keine rechtliche Bedeutung: Beide Gruppen haben nach der Satzung exakt die gleichen Rechte. Lediglich hinsichtlich der vereinsrechtlichen Mitwirkung – nicht aber bei der Verteilung des Lizenzaufkommens im Rahmen des Verrechnungsverfahrens und der Wertung – bestehen Unterschiede zwischen den ordentlichen Mitgliedern einerseits und den außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern andererseits. Während es sich bei den ordentlichen Mitgliedern um Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts handelt, denen die hierfür kennzeichnenden Mitwirkungsrechte zustehen, so insbesondere das aktive und passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung, handelt es sich sowohl bei den außerordentlichen als auch den angeschlossenen Mitgliedern nicht um Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts. Die außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder sind der GEMA durch Abschluss des Berechtigungsvertrages nur schuldrechtlich verbunden.
Warum sollten Sie Mitglied werden?
Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maße überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange seine Werke genutzt werden. Als Mitglied der GEMA haben Sie die Gewähr, dass wir uns um die Vergabe der Lizenzen und auch die Überpüfung der Nutzungen Ihrer Werke kümmern. So können Sie sich der Kreation zuwenden in dem Bewußtsein, dass wir uns um die ordnungsgemäße Lizenzierung der Nutzung Ihrer Werke kümmern.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist das Rechtsgebiet, das dem Schutz der Urheber schöpferischer Werke auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst dient. Urheber sind unter anderem Schriftsteller, Komponisten, Maler usw. Neben den Urhebern schützt das Urheberrecht auch die Inhaber so genannter Leistungsschutzrechte – hierunter fallen z.B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen. Das Urheberrecht wird in Deutschland vor allem durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Urheberrechtswahr¬nehmungs¬gesetz (UrhWG) von 1965 geregelt.
Das Urheberrecht schützt den Urheber zum einen in der geistigen und persönlichen Beziehung zu seinem Werk (so genanntes Urheberpersönlichkeitsrecht). So hat zum Beispiel allein der Urheber das Recht zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Der Urheber kann im Rahmen des Urheberpersönlichkeitsrechts auch Entstellungen seines Werkes verbieten und gegen jeden vorgehen, der ihm seine Urheberschaft streitig macht.
Zum anderen gewährt das Urheberrecht dem Urheber aber auch das ausschließliche Recht, über die wirtschaftliche Verwertung seines Werkes zu bestimmen. Die so genannten Verwertungsrechte umfassen sowohl die „körperliche“ Verwertung des Werkes durch seine Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung, als auch „unkörperliche“ Verwertungen. Ein Musikwerk kann unter anderem unkörperlich verwertet werden, indem es aufgeführt, im Radio oder Fernsehen gesendet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. Nutzt jemand anderes als der Urheber das Werk, so hat der Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
What do we have to do with GEZ?
Nothing!
Everyone, who has a radio and/or a television set capable of receiving programmes, has to pay the appropriate licence fees to the state broadcasting organisations via the GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland = Licence fee collection centre of the public broadcasting organisations in the Federal Republic of Germany).
However, payment of the licence fee does not settle the copyright exploitation rights in and to the works of music broadcast or the royalty claims represented by us and accruing to the authors for such rights under the German Copyright Act.
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