GEMA vs. YouTube

Bundesweit und international sorgt YouTube in den letzten Wochen für Aufruhr unter Musikfans, indem YouTube bestimmte Musikvideos sperrt. Grund dafür sind ergebnislose Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften PRS for music und der GEMA.

Die Vertragsverhandlungen zwischen YouTube LLC, einem Tochterunternehmen der Google Inc., und der GEMA über die Verlängerung des Lizenzvertrags sind Ende März vorläufig gescheitert. YouTube hat daraufhin angedroht, auf der deutschen YouTube Plattform - ähnlich der Vorgehensweise in Großbritannien vor drei Wochen - Videos der Tonträgerfirmen zu sperren.

Und das, obwohl die GEMA YouTube gegenüber ausdrücklich ihre Bereitschaft zur Fortführung der Vertragsverhandlungen signalisiert hat. Allerdings sind entgegen der Ankündigung bislang nur wenige Videos von YouTube gesperrt worden. Die GEMA hatte YouTube eine Übergangslösung während des Verhandlungszeitraums angeboten, so dass keine Musikvideos hätten gesperrt werden müssen. Dieses Angebot wurde von YouTube allerdings ebenfalls abgelehnt – zum Nachteil der YouTube User und der betroffenen Künstler. Der zum 31.3.2009 ausgelaufene Vertrag ermöglichte YouTube die Nutzung des von der GEMA vertretenen Repertoires musikalischer Werke in Musikvideos und Filmvideos, einschließlich der von Nutzern erstellten Videos. 

Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen und eine Einzelabrechnung pro Stream bislang kategorisch ablehnt. YouTube sieht sich, nach eigenen Angaben, technisch bislang nicht in der Lage ausreichenden Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams an die GEMA zu melden.  Dies wiederum muss die GEMA ablehnen, da es ohne diese Angaben nicht möglich ist, einerseits die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und andererseits kann die GEMA so dem berechtigten Wunsch der Urheber nach einer individuellen, werkbezogenen Vergütung nicht nachkommen. Uneinig sind sich beide Parteien bislang auch über die Höhe der Vergütung.  YouTube liegt ein schriftliches Angebot der GEMA über den Betrag von 1 Cent pro Stream vor.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über den aktuellen Stand der Verhandlungen: "Es zeichnet sich eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen der GEMA und Google / YouTube ab. Andere europäische Gesellschaften, die ebenfalls Rechte an Musikwerken wahrnehmen, sind in der gleichen schwierigen Lage, bei Google bzw. YouTube Meldeverpflichtungen und eine angemessene Vergütung durchsetzen zu müssen. Auch Rechtebereiche wie Buchverlage und Buchautoren, Tonträgerlabels und Sendeanstalten sind betroffen. Die GEMA wird sich der Auseinandersetzung stellen, um die Interessen der von ihr vertretenen Urheber zu schützen.“ Und ergänzt:"Wir sind nicht angetreten, diese Plattform zu stören. Wir haben aber einen gesetzlichen Auftrag. Die meisten unserer Mitglieder stärken uns den Rücken und sagen, wir sollen uns von einer Firma, die zu 100 Prozent Google
gehört, nicht an die Wand drücken lassen.
Da gibt es einen Konflikt: Der Künstler will auf der einen Seite eine angemessene Vergütung haben, auf der anderen aber auch auf YouTube erscheinen. Das eine schließt das andere aber nicht aus."

Anfang März sorgte bereits der Konflikt zwischen der englischen Verwertungsgesellschaft „PRS for Music“ und YouTube international für Aufregung. Die englische Verwertungsgesellschaft fordert, dass von ihr vertretene Künstler künftig besser an der Nutzung ihrer eigenen Werke beteiligt werden. YouTube wiederum verweigert bislang höhere Zahlungen.  Als Konsequenz dieser Weigerung und des auslaufenden Lizenzvertrags mit der PRS nahm YouTube Tausende Videos für britische Nutzer offline.  


Auch deutsche Urheber sind verärgert und kritisieren das Geschäftsgebaren von YouTube.

Jörg Evers (Präsident des Deutschen Komponistenverbands): „Der Größenwahn und die Überheblichkeit von YouTube sind ungeheuerlich. YouTube schreckt nicht davor zurück, die Musik-Fan-Gemeinde rücksichtslos auszuhungern und als Geisel  zu missbrauchen, um den Musik-Urhebern - die dieses milliardenschwere Geschäftsmodell durch die Einräumung ihrer Rechte erst ermöglicht haben – nun völlig unakzeptable Bedingungen diktieren zu wollen.“

Frank Dostal (Präsident des Deutschen Textdichter-Verbands): "YouTube ist eine wundervolle Idee. Verblüffend, dass man gerade dort noch immer so wenig Respekt für die Ideen der Komponisten und Textdichter aufbringt."

Klaus Doldinger: „Die Überlebensfähigkeit der Kunst kann nur gewährleistet werden, wenn das Urheberrecht der Künstler in allen Bereichen auch zukünftig gesichert wird. Auch in der digitalen Welt, der wir uns jetzt unweigerlich zu stellen haben, muss eine individuelle Werk-bezogene Vergütung möglich sein. Nur gemeinsam mit der GEMA werden wir dieses durchsetzen können.“

Egon L. Frauenberger (Präsident des Deutschen Blasmusik Verlegerverbands): "Es ist rechtens und dringlichst an der Zeit, dass sich die Urheber und Musikautoren wehren und kraftvoll via GEMA laut geben und ihre Honorierung für ihre Leistungen nach Recht, Ordnung und Gesetz konsequent einfordern. Musik in seiner Gänze ist reell, durch geistige Leistung geschaffenes Kulturgut und wirtschaftlicher Bestandteil der  Gesellschaft. Wer darauf abzielt, mit den Leistungen anderer wirtschaftlich gewinnbringende Erfolge "einzufahren", muss sich mit den Leistungsträgern an einen Tisch setzen und nach kaufmännischen Grundprinzipien verhandeln."

Karl-Heinz Klempnow (Vizepräsident des Deutschen Musikverleger-Verbands): „Eine korrekte Abrechnung ihrer kreativen Leistung ist ein dringendes Bedürfnis der Autoren und ihrer Verleger. Hierfür bedarf es aber einer Vereinbarung zwischen YouTube und GEMA, die der Verwertungsgesellschaft Zugang zu dem tatsächlichen  Nutzungsumfang ermöglicht. Die Musikverleger hoffen, dass auf Polemik zugunsten der Sache verzichtet und kurzfristig eine neue Vereinbarung am Verhandlungstisch erzielt wird“.

Christian Wilckens (Komponist, Hamburg - Composers Club e.V., Mitglied des Vorstands): „Komponisten haben doch wirklich eigenartige Angewohnheiten: Essen, Trinken und Wohnen. Und jetzt verlangen sie auch noch Geld für ihre Musik! Müssen wir jetzt Angst um Google, YouTube & Co. haben?
Es ist ein merkwürdiges Phänomen, dass einige Musiknutzer offenbar der Ansicht sind, dass die Urheber der Musik ihre Werke umsonst online zur Verfügung stellen sollten. Dabei wären dieselben blauäugigen Zeitgenossen, von denen die meisten vermutlich einer bezahlten Arbeit nachgehen, wahrscheinlich empört, wenn man ihnen die angemessene Vergütung für ihre eigenen beruflichen Leistungen vorenthalten würde.
Und das zu Recht.
Der Kommentar von Friedrich Pohl in der WELT offenbart leider einmal mehr, wie weit einige absurde Vorurteile gegenüber der Gema offenbar selbst bei Journalisten verbreitet sind: Die Gema fordert von YouTube völlig zu Recht eine angemessene Bezahlung für die abgerufenen Musikvideos, damit die Urheber dieser Musik für die Nutzung ihrer Werke bezahlt werden, so einfach ist das! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Autor des Kommentars der Meinungsmache der globalen Online-Mediengiganten gründlich auf den Leim gegangen ist.“

bm

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REAKTIONEN & STIMMEN

Verbände und Organisationen melden sich zu Wort

VUT - Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.
(Pressemitteilung vom 03.04.09)

DMV - Deutscher Musikverleger Verband
(Pressemitteilung vom 07.04.09)

Statement der ECSA-CIAM vom 08.04.09