BVMI kommentiert das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

- Stefan Michalk (Foto: BMVI / Markus Nass)
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung. Es stärke sowohl den Datenschutz wie auch die Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet.
„Wir haben immer betont, dass wir kein Interesse daran haben, wer, wann, was mit wem im Internet kommuniziert", betont Stefan Michalk, Geschäftsführer des BVMI. „Aber es muss möglich sein, Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können, da bei vollständiger Anonymität das Internet zum rechtsdurchsetzungsfreien Raum würde. Dieser Auffassung hat das Gericht in seinem Urteil Rechnung getragen.“
Der Bundesverband Musikindustrie verweist in seiner Pressemitteilung insbesondere auf Ziffer 260 des über 60-seitigen Urteils: „Freilich besteht umgekehrt auch ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können. […] In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht bildet deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für entsprechende Auskünfte seitens der Diensteanbieter unter den derzeitigen technischen Bedingungen, nach denen IP-Adressen überwiegend nur für die jeweilige Sitzung („dynamisch“) vergeben werden, Telekommunikationsverkehrsdaten ausgewertet werden müssen, wirft dieses folglich keine prinzipiellen Bedenken auf.“

- S. Leutheuser-Schnarrenberger (Foto: Sabine Leutheuser-Schnarrenberger)
Ende 2007 beschloss die damalige Regierung, Telefon- und Internetdaten für sechs Monate zu speichern. Die Daten sollten Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie. Fast 35000 Bürger zogen jedoch gegen das Bundesgesetz nach Karlsruhe und bekamen nun weitgehend Recht: Das Bundesverfassungsgericht hatte das geltende Recht am Dienstag als grundgesetzwidrig verworfen und die sofortige Löschung aller Daten angeordnet.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will ein neues Gesetz möglichst noch vor der Sommerpause verabschieden. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jedoch will Sorgfalt walten lassen bei der Neuformulierung. Eine Sicherheitslücke, wie sie ihr Koalitionskollege de Maizière sieht, entstehe dadurch nicht.
Andere sehen die Gefahr, dass durch eine längere Abstimmungsphase eine erhebliche Rechtsunsicherheit entsteht. Dies könnte viele Nutzer dazu ermutigen, das Internet wieder als rechtsfreien Raum zu betrachten. Rechteinhaber planen deshalb, sich gemeinsam an die Justizministerin zu wenden, um eine längere Periode solcher Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
ph
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www.leutheusser-schnarrenberger.de
die Bundesregierung zum Urteil