Außendienst der GEMA: Kundenberater oder Musik-Spione?
Die Beratung von Musiknutzern wie beispielsweise Veranstaltern und Gastronomen ist traditionelles Kerngeschäft der GEMA. Mit der Arbeit im Konzertcafé begann die Geschichte der musikalischen Verwertungsgesellschaften vor 150 Jahren – und auch wenn die Arbeitsweise und die Technik heute eine andere ist – die Information der Kunden vor Ort und die angemessene Vergütung der Musikautoren für die Nutzung ihrer Werke auf Veranstaltungen, im Gastgewerbe, Einzelhandel oder Fitnessstudio ist im Grunde dieselbe.

- Ob Kneipe oder Konzerthalle – wer seine Veranstaltungen anmeldet, kann sich über jeden Besucher freuen… (Foto: Florian Jackwerth)
So gehört für junge Unternehmer, die ein Geschäft eröffnen, die passende Musik im Restaurant oder im Laden selbstverständlich dazu. Musik fördert den Verkaufserfolg und darauf setzen Unternehmer. Doch oft wird bei der Arbeit rund um die Eröffnung vergessen, dass der öffentliche Einsatz von Musik nur mit Genehmigung und Bezahlung der Musikautoren erlaubt ist. Deshalb gehört die Aufklärung und Beratung rund um die Musiknutzung bei Neueröffnungen zu den wesentlichen Aufgaben des GEMA Außendienstes. Diese Arbeit geschieht offen, ohne „Heimlichtuerei“: Jeder Kundenberater stellt sich mit Ausweis vor, überreicht Informationsmaterial und Tarifübersichten. Diese Arbeit hat nichts mit Spionage zu tun, sondern mit Kundenservice und Basisarbeit im Auftrag der Musikautoren.
Natürlich ist ein moderner Außendienst heute gut organisiert und mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet, nur so ist eine effiziente und möglichst kostensparende Arbeit möglich. Die Kundenberater sind seit einigen Jahren entweder als selbstständige Unternehmer oder als Angestellte einer Firma im Auftrag der GEMA tätig. Sie arbeiten Hand in Hand mit den GEMA Bezirksdirektionen und treffen in erster Linie Feststellungen, die oftmals zum Abschluss eines Vertrages (meist für Hintergrundmusik) führen. Bei Veranstaltungen recherchieren sie im Auftrag der GEMA die tatsächliche Raumgröße und die Höhe der Eintrittsgelder, falls es Unklarheiten bei der Anmeldung gibt. Darüber hinaus werden konsequent Zeitungen, Anzeigenblätter, Veranstaltungskataloge und ähnliche Publikationen ausgewertet, um Veranstaltungen und damit weitere Musiknutzungen erfassen zu können.
Hier geht es auch um die Gleichbehandlung der Musiknutzer – es kann nicht sein, dass nur die bezahlen, die vorher ihre Musiknutzung korrekt anmelden. Darüber hinaus sind Urheberrechtsverletzungen illegal. Jeder Veranstalter ist nach dem Gesetz verpflichtet, die GEMA vorab über seine öffentliche Musiknutzung zu informieren. Tut er das nicht, ist die GEMA im Rahmen des Treuhandauftrages ihrer Mitglieder gehalten, diesen illegalen Musiknutzungen nachzugehen. Die Außendienst-Mitarbeiter zu diffamieren, sobald man „ertappt“ wird, verdreht die Verantwortlichkeiten.
gs