Initiative Musik: bereits über 40 Projekte gefördert!

- Von der Initiative Musik gefördert: Get Well Soon (Foto: Jan Windszus)
von Lothar Scholz
Bereits zwei Monate nach ihrer Geschäftsaufnahme hat die Initiative Musik in zwei Förderrunden über 1 Million Euro an über 40 im populären Musikbereich angesiedelte Projekte vergeben. Die Vergabe weiterer Mittel in einer dritten Förderrunde steht kurz bevor. Die GEMA unterstützt die auf Public Private Partnership basierende Fördereinrichtung ideell und finanziell. Ihre Mitglieder können von der Initiative Musik unmittelbar profitieren.
„Unser Büro ist eingerichtet und über 40 Projekte sind bereits bewilligt. Deshalb möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die uns dabei tatkräftig zur Seite standen und unterstützt haben!“, erklärte Geschäftsführerin Ina Keßler gegenüber dem GEMA-Newsletter. Ihr besonderer Dank gilt der GEMA, der GEMA-Stiftung, der GVL und vor allem dem Aufsichtsrat der Initiative Musik. Der hat in zwei Förderrunden eine Million Euro und damit die Hälfte der in diesem Jahr bereitstehenden Fördermittel verteilt. Eine dritte Förderrunde findet noch im September statt.
Einmal GEMA und retour: Aktions-Künstler nahm 70.200 Formulare wieder mit
Am Freitag, den 12. September, war es soweit: Johannes Kreidler, Aktions-Künstler, Komponist und GEMA-Mitglied reichte bei der Generaldirektion der GEMA in Berlin eine Werkanmeldung samt 70.200 Anlagen ein.
Der Künstler nahm kleinste Teile als „Sound-Schnipsel“ aus 70.200 Werken in seinen Mix auf und machte daraus das elektronische Musikstück product placements, das eine Dauer von lediglich 33 Sekunden hat. Er ging davon aus, dass zur Anmeldung dieses Werks bei der GEMA 70.200 Formulare notwendig wären.
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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Buma/Stemra und beatport
Am 25.8.2008 hat das Landgericht Mannheim sowohl gegen den Downloadanbieter beatport als auch gegen die Buma/Stemra eine einstweilige Verfügung erlassen. In dieser Verfügung wird es beatport verboten, bestimmte Werke des GEMA-Musikrepertoires im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Buma/Stemra wird die diesbezügliche Lizenzierung verboten. Beatport hat die einstweilige Verfügung für sich bereits als endgültige Regelung anerkannt.
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