Initiative Musik: bereits über 40 Projekte gefördert!

Von der Initiative Musik gefördert: Get Well Soon (Foto: Jan Windszus)

von Lothar Scholz

Bereits zwei Monate nach ihrer Geschäftsaufnahme hat die Initiative Musik in zwei Förderrunden über 1 Million Euro an über 40 im populären Musikbereich angesiedelte Projekte vergeben. Die Vergabe weiterer Mittel in einer dritten Förderrunde steht kurz bevor. Die GEMA unterstützt die auf Public Private Partnership basierende Fördereinrichtung ideell und finanziell. Ihre Mitglieder können von der Initiative Musik unmittelbar profitieren.

„Unser Büro ist eingerichtet und über 40 Projekte sind bereits bewilligt. Deshalb möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die uns dabei tatkräftig zur Seite standen und unterstützt haben!“, erklärte Geschäftsführerin Ina Keßler gegenüber dem GEMA-Newsletter. Ihr besonderer Dank gilt der GEMA, der GEMA-Stiftung, der GVL und vor allem dem Aufsichtsrat der Initiative Musik. Der hat in zwei Förderrunden eine Million Euro und damit die Hälfte der in diesem Jahr bereitstehenden Fördermittel verteilt. Eine dritte Förderrunde findet noch im September statt.

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Einmal GEMA und retour: Aktions-Künstler nahm 70.200 Formulare wieder mit

Am Freitag, den 12. September, war es soweit: Johannes Kreidler, Aktions-Künstler, Komponist und GEMA-Mitglied reichte bei der Generaldirektion der GEMA in Berlin eine Werkanmeldung samt 70.200 Anlagen ein.
Der Künstler nahm kleinste Teile als „Sound-Schnipsel“ aus 70.200 Werken in seinen Mix auf und machte daraus das elektronische Musikstück product placements, das eine Dauer von lediglich 33 Sekunden hat. Er ging davon aus, dass zur Anmeldung dieses Werks bei der GEMA 70.200 Formulare notwendig wären.
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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Buma/Stemra und beatport

Am 25.8.2008 hat das Landgericht Mannheim sowohl gegen den Downloadanbieter beatport als auch gegen die Buma/Stemra eine einstweilige Verfügung erlassen. In dieser Verfügung wird es beatport verboten, bestimmte Werke des GEMA-Musikrepertoires im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Der Buma/Stemra wird die diesbezügliche Lizenzierung verboten. Beatport hat die einstweilige Verfügung für sich bereits als endgültige Regelung anerkannt.
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BUCH-TIPP

Recht und Praxis der GEMA

Reinhold Kreile, Jürgen Becker, Karl Riesenhuber (Hrsg.)
2. Auflage

Beim Verlag De Gruyter Rechtswissenschaften, Berlin, ist die 2. Auflage des Handbuchs Recht und Praxis der GEMA erschienen. Die Neuauflage behandelt Themen wie den „Zweiten Korb“, die neuere Rechtsprechung und die jüngsten Änderungen von Satzung, Berechtigungsvertrag und Verteilungsplan der GEMA. In dem gut 1000 Seiten starken Band werden die Grundlagen der Wahrnehmungstätigkeit der GEMA umfassend dargestellt, fachkundig erläutert. Dabei geht es neben den historischen und rechtlichen Grundlagen vor allem um die Darstellung und Erläuterung der "Binnenregeln" der GEMA: die Satzung, der Berechtigungsvertrag und der Verteilungsplan. Zudem wird eine Übersicht über die Praxis der Lizenzierung gegeben.
Rechteinhabern und Nutzern, Aufsichtsbehörden und Gerichten, aber auch Wissenschaftlern soll es zuverlässig Auskunft über die Wahrnehmungstätigkeit geben und so zur Transparenz beitragen.

Weitere Informationen finden Sie hier