Mitgliederversammlung 2024
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet vom 14. bis zum 16. Mai 2024 im bcc Berlin, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin statt.
Die Mitgliederversammlung wird auch im kommenden Jahr wieder im hybriden Format mit der Möglichkeit der Teilnahme vor Ort und der Möglichkeit der digitalen Teilnahme stattfinden. Auf der Tagesordnung steht u.a. die Neuwahl des GEMA Aufsichtsrats und weiterer wichtiger Gremien.
Am Abend des ersten Versammlungstags findet auch wieder das beliebte Mitgliederfest – ebenfalls im bcc - statt. Daneben wird es einige neue Informations- und Vernetzungsangebote geben wie beispielsweise eine Expo-Area für die GEMA Online-Tools, Begegnungsflächen und einen zentralen Service-Desk. Im Anschluss an die Kurienversammlungen an Tag 2 wird es zudem ein informelles Get together zum Ausklang des Tages geben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen!
Die Themen beim Zusatzprogramm 2024
Bei der Mitgliederversammlung 2024 wird die GEMA wieder ein umfangreiches Zusatzprogramm bieten mit Info-Frühstücken, Break-Out-Sessions und Info-Ständen
zu aktuellen Themen aus dem GEMA Kosmos und der Musikbranche.
Damit wir Ihnen genau die Inhalte bieten können, die Sie als Mitglieder am meisten interessieren, freuen wir uns über Ihre Vorschläge bis Ende des Jahres.
Veranstaltungstermine 2024
Dienstag, 14. Mai 2024
Hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
Abendveranstaltung: Mitgliederfest
Mittwoch, 15. Mai 2024
Hybride Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Abendveranstaltung: Get Together
Donnerstag, 16. Mai 2024
Hybride Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
So können Sie teilnehmen und mitwirken
Wie bereits im letzten Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder der digitalen Teilnahme per Live-Stream, Online-Live-Voting, Videobeiträgen und schriftlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme mittels Stellvertretung bzw. Verlagsvertretung und die digitale Teilnahme eine vorherige Online-Registrierung innerhalb der unten angegebenen Fristen erforderlich ist.
Ab dem 10.04. finde Sie hier den Link zur Online-Registrierung.
Registrierung
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Die Registrierung ist freiwillig, erleichtert uns die Planung jedoch erheblich.
Einlass mit Registrierung
Für den Einlass und die Teilnahme am Tag der Versammlung benötigen Sie den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungs-E-Mail zur Registrierung (ausgedruckt oder digital) sowie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis). Die E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind.
Einlass ohne Registrierung
Einlass und Teilnahme vor Ort sind auch ohne vorherige Registrierung möglich. Hierfür benötigen Sie Ihr persönliches Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht und Ihre Mitgliedsnummer.
Wortmeldungen und Voting
Mit Ihrem Passwort aus der Einladung und Ihrer Mitgliedsnummer können Sie sich zudem im Eventsystem einloggen, über welches Wortmeldungen angemeldet und abgegeben werden können und in welchem das Live-Voting stattfindet. Den Link zum Eventsystem finden Sie am Veranstaltungstag auf dieser Seite.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Sie benötigen dazu das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und Ihre Mitgliedsnummer. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine digitale Teilnahme nicht möglich.
Login für die digitale Teilnahme
Für die digitale Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite.
Sie benötigen dafür Ihre Mitgliedsnummer und das persönliche Passwort aus der Einladung bzw. aus der im Onlineportal-Postfach hinterlegten Nachricht. Bitte halten Sie diese Daten während der gesamten Versammlung griffbereit.
Login für außerordentliche Mitglieder am Dienstag, 14. Mai:
- ab 13.30 Uhr für die persönliche Aussprache inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
- Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
- Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Ordentliche Urhebermitglieder können in die Mitgliederversammlung auch eine Vertretungsperson entsenden, die für sie vor Ort das Stimm-, Rede- und Antragsrecht ausübt.
Voraussetzung ist, dass sich die Vertretungsperson vom 10. April bis 10. Mai 2024 über das Online-Registrierungssystem der GEMA für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung anmeldet.
Wichtig: Vertretung muss sich selbst online registrieren
Bitte informieren Sie Ihre Vertretungsperson hierüber und stellen ihr für die Anmeldung das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link zum Online-Registrierungssystem zur Verfügung. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail. Der Versand erfolgt mit etwas zeitlichem Versatz, um sicherzustellen, dass alle Ihre Registrierungen enthalten sind.
Wer kann als Vertretungsperson an der Versammlung teilnehmen?
Ein ordentliches Urhebermitglied kann z.B. durch ein anderes ordentliches Urhebermitglied der eigenen Berufsgruppe, ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson vertreten werden.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenkonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
außerordentlichen Mitgliedern,
Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Wie viele Mitglieder kann eine Vertretungsperson vertreten?
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten.
Die Vertretungsperson ist weisungsgebunden, d.h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Einlass und Login am Versammlungstag
Für den Einlass am Versammlungstag benötigt Ihre Stellvertretung
den QR-Code aus der Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis).
Die Bestätigungsmail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson, wenn Sie GEMA Mitglied ist:
- das persönliche Passwort aus Ihrer Einladung und
- ihre (eigene) Mitgliedsnummer;
wenn sie kein GEMA Mitglied ist:
- das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Ein ordentliches Verlagsmitglied kann z. B. durch eine im eigenen Verlag tätige Person vertreten werden oder durch ein anderes ordentliches Verlagsmitglied. In letzterem Fall ist zu beachten, dass sich diejenige natürliche Person im Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden muss, die auch für das bevollmächtigte ordentliche Verlagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt. Bitte stimmen Sie sich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag und dessen Vertretungsperson diesbezüglich ab.
Die Stellvertretung ist dagegen nicht zulässig, wenn in der Vertretungsperson ein Interessenskonflikt zu befürchten ist. Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von
- ordentlichen Mitgliedern anderer Berufsgruppen,
- außerordentlichen Mitgliedern,
- Nutzerinnen und Nutzern (z.B. Veranstalter/innen, Tonträgerhersteller/innen, Sendeunternehmen) oder mit diesen wirtschaftlich verflochtenen Personen (z.B. deren Mitarbeiter/innen),
- Personen, die Interessen von Nutzerinnen oder Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.
Eine Vertretungsperson kann maximal zehn ordentliche Mitglieder vertreten. Sie ist weisungsgebunden, d. h. sie muss entsprechend den Anweisungen der durch sie vertretenen Mitglieder abstimmen. Die Anmeldung einer Vertretungsperson gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre Registrierung. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein (etwa, weil ein Interessenkonflikt vorliegt), wird die GEMA Sie hierüber rechtzeitig informieren. Sie können dann innerhalb der geltenden Frist einer anderen Vertretungsperson die Zugangsdaten für eine Anmeldung zur Verfügung stellen. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine abschließende Bestätigungsmail.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
- Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
- Mittwoch, 15. Mai: ab 9 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
- Donnerstag, 16. Mai: ab 9 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Wer kann den Verlag in der Versammlung vertreten?
Außerordentliche Musikverlage können nur durch eine Verlagsvertreterin oder einen Verlagsvertreter teilnehmen. Eine Vertretungsperson kann das Stimmrecht für maximal fünf Verlage ausüben. Dies gilt sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch für die digitale Teilnahme.
Folgende Personen können sich über das Online-Registrierungssystem für die Vertretung anmelden:
- Bei Musikverlagen, deren Inhaber/-in Einzelkauffrau/-mann ist, kann sich diese/-r anmelden.
- Bei Musikverlagen, die Gesellschaften sind, kann sich eine verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson anmelden.
Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufene Vertretungsperson eines Musikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.
Ist bei einem als Gesellschaft organisierten Musikverlag nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von einer der Gesamtvertretungspersonen ausgeübt; für die weiteren Vertretungspersonen besteht lediglich das Teilnahmerecht. Betreibt ein/-e Verleger-/in mehrere Musikverlage als Einzelkauffrau bzw. Einzelkaufmann, so steht ihr bzw. ihm nur ein Stimmrecht zu.
Registrierung (Pflicht)
Bitte registrieren Sie sich online vom 10. April bis zum 10. Mai 2024. Ohne eine vorherige Online-Registrierung ist eine Teilnahme vor Ort für Verlage nicht möglich.
Wichtig: Bitte teilen Sie Ihrer Vertretungsperson das Passwort für die Stellvertretung aus Ihrer Einladung, Ihre Mitgliedsnummer und den Link für die Registrierung mit. Den Link finden Sie ab 10. April auf dieser Seite. Die Vertretungsperson kann sich dann komfortabel selbst registrieren und im nächsten Schritt als Vertretung für Ihren Verlag anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur durch die Vertretungsperson selbst erfolgen kann.
Einlass und Login für die Teilnahme vor Ort
Für den Einlass vor Ort benötigt Ihre Vertretungsperson:
- Den QR-Code aus der abschließenden Bestätigungsmail zur Stellvertretung (ausgedruckt oder digital) sowie
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis etc.).
Die Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung.
Für den Login im Eventsystem für Wortmeldungen und Live-Voting benötigt Ihre Vertretungsperson
- das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und
- die Login E-Mailadresse aus dem Registrierungsaccount.
Login für die digitale Teilnahme
Für die Teilnahme an den Versammlungstagen ist jeweils ein Login zu untenstehenden Zeiten erforderlich. Den Link zum Login finden Sie an den Versammlungstagen auf dieser Seite. Für den Login benötigt Ihre Vertretungsperson das im Registrierungsprozess selbst gewählte Passwort und ihre (eigene) E-Mail-Adresse.
- Dienstag, 14. Mai, ab 13.30 Uhr für die persönlichen Aussprachen inkl. Neu- und Nachwahl von Delegierten in getrennten Berufsgruppenversammlungen
- Dienstag, 14. Mai, ab 16.30 Uhr für die hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder
Anträge und Wahlen
Mitgliederanträge zur Tagesordnung
Wahlen der Gremien und Delegierten
Weitere Informationen
Anträge
Mitglieder können Anträge für die Tagesordnung können gemäß den satzungsmäßigen Bestimmungen bis zum 19. März 2023, 24 Uhr bei der GEMA eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Mitgliederanträge bis zum 23. Januar 2023, 24 Uhr zur Prüfung einzureichen.
Bitte schicken Sie Mitgliederanträge per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, oder per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de.
Wichtig: Bitte beachten Sie für die Einreichung der Mitgliederanträge die Informationen in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.
Wahlen
In der Mitgliederversammlung 2024 werden die Gremien und Delegierten neu gewählt.
Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag, den 14. März 2023 einreichen.
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular, das wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld hier zur Verfügung stellen werden.
Informationen zur Tätigkeit des Wahlausschusses und den geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen finden Sie in der Druckausgabe der virtuos 2023/4 und hier.
Einladung, Tagesordnung und Transparenzbericht
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erhalten Sie spätestens sechs Wochen vor dem Versammlungstermin über das GEMA Onlineportal bzw. gemeinsam mit der virtuos oder als Brief. Dies ist abhängig davon, ob und wie sie bereits im Onlineportal registriert sind.
Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung sowie den nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz zu veröffentlichenden Transparenzbericht können Sie ab dem 9. April 2024 hier als Download abrufen.
So erhalten Sie Ihre digitale Einladung zur Mitgliederversammlung
Als Urheber/-in erhalten Sie diese automatisch digital in ihrem Onlineportal-Postfach und werden über die von Ihnen hinterlegte Korrespondenz-E-Mail benachrichtigt, dass die Einladung für Sie bereitliegt.
Urheberinnen und Urheber verfügen über einen eigenen persönlichen Zugang zum GEMA Onlineportal. Sie richten für sich selbst eine Login-E-Mail ein, die gleichzeitig automatisch als Korrespondenz-E-Mail angelegt wird. Die Änderung der Login-/Korrespondenz-E-Mail erfolgt selbstständig durch die Nutzerinnen und Nutzer direkt im Onlineportal. Über die Administrationsfunktion können außerdem entsprechende Vollmachten für die Korrespondenz-E-Mail unter Meine Portalberechtigungen vergeben werden.
Wichtig: Die Einladung zur Mitgliederversammlung erhält stets die Portalnutzerin oder der Portalnutzer, die/der über die Korrespondenzvollmacht verfügt.
Sofern Sie keine entsprechende Vollmacht für die Korrespondenz-E-Mail vergeben haben, erhalten Sie die Einladung im eigenen Postfach im Onlineportal.
Richten Sie eine Administrationsvollmacht ein. Sie bestimmen eine oder einen Verlagsmitarbeitenden, die oder der die Administrationsvollmacht für die Verwaltung von Berechtigungen im Onlineportal erhält.
Vergeben Sie mehrere Administrationsvollmachten, erhalten alle Bevollmächtigten die Einladung zur Mitgliederversammlung. Das gilt auch im Fall von Verlagen, die sie administrieren und für die sie eigene Administrationsvollmachten eingerichtet haben.
Wichtig: Alle bevollmächtigten Administratorinnen und Administratoren erhalten die digitale Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 in ihrem persönlichen Portalpostfach.
Stimmen Sie sich daher bitte rechtzeitig ab, wer sich zur Mitgliederversammlung anmeldet.
Wie wird die Administrationsvollmacht vergeben?
Rufen Sie den Nutzungsantrag für Urheber/-innen und Urheber auf.
Kreuzen Sie das entsprechende Feld innerhalb des Nutzungsantrags für Urheber/-innen und Verlage an, siehe Screenshot anbei.
Senden Sie das persönlich unterschriebene Formular an mitgliederservice@gema.de.
Sind Sie ein Verlag, der andere Verlage administriert? Dann vergessen Sie hier nicht das Kreuz zu setzen, wie im Screenshot anbei.
Außerdem können Sie einzelne Verlage im Textfeld von der Vollmacht ausnehmen. Sollen diese Verlage die Einladung zur Mitgliederversammlung direkt bekommen?
In diesem Fall müssen die administrierten Verlage selbst eine Administratorin oder einen Administrator bestimmen.
Wurde keine Administratorin oder Administrator für einen Verlag bestimmt, so erhält dieser Verlag die Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 per Post.
Buchen Sie jetzt schon Ihr Hotelzimmer
H4 Hotel Alexanderplatz
- Tel.: 030 3010411
- Stichwort: „GEMA“
- Kosten: 149 € / Nacht (Einzelzimmer, Frühstück inkl.)
- Frist: 13.04.2024
Park Inn Hotel by Radisson
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- Frist: 30.04.2024
H+ Hotel Berlin Mitte
- Tel.: 030 2787550
- Stichwort: „GEMA“
- Kosten: 148 € / Nacht (Einzelzimmer, Frühstück inkl.)
- Frist: 06.04.2024
Das war die GEMA Mitgliederversammlung 2023
Vom 9. bis 11. Mai 2023 fand die hybride Mitgliederversammlung der GEMA statt. Wesentliche Beschlüsse der Mitglieder betreffen die Onlinenutzung von Musik und ein neues Konzept zur Kulturförderung im Wachstumsmarkt Online, mit dem die GEMA die Kreativen stärken will.
Einen umfangreichen Bericht zur Mitgliederversammlung inklusive Bilder und Videos von den Versammlungstagen finden Sie in unserem Mediencenter
Zeiten für den Online-Login
10. Mai
- Ab 9.00 Uhr für die Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
11. Mai
- Ab 9.00 Uhr für die Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten
Fragen, Schwierigkeiten, Unklarheiten? Wir helfen Ihnen weiter.
030 31879371 – Servicezeiten 09.00 Uhr – 17.00 Uhr
Allgemeine Fragen rund um die Mitgliederversammlung
089 48003 790 – Servicezeiten 09.00 Uhr bis jeweils Versammlungsende
Weiterführende Anfragen zur Mitgliederversammlung
Was findet wo und wann statt?
Mitgliederfest
Das Mitgliederfest, in dessen Rahmen der Fred Jay Preis verliehen wird, findet am 9. Mai 2023 ab 19:00 Uhr im Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz, Nymphenburger Str. 2 in München statt.
Wenn Sie am Mitgliederfest teilnehmen wollen, war hierfür eine vorherige Online-Registrierung im Registrierungszeitraum vom 5. April bis zum 5. Mai 2023 über das Registrierungssystem der Mitgliederversammlung notwendig.
Die gem. §§ 21, 22 VGG abzugebenden persönlichen Erklärungen von Aufsichtsrat und Vorstand liegen auf Anfrage zur Einsicht vor.
Mitgliederversammlung 2023
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet vom 9. bis zum 11. Mai 2023 im Hotel The Westin Grand, Arabellastraße 6, 81925 München statt.
Die Registrierung ist seit 06.05., 0 Uhr geschlossen.
Die persönliche Teilnahme vor Ort ist für Urheberinnen und Urheber auch ohne Registrierung möglich. In Kürze finden Sie hier den Link zum Login in das hybride Event-System.
Veranstaltungstermine
An den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder können auch die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder teilnehmen. Sofern Delegierte aus ihrem Amt ausgeschieden sind, finden im Rahmen der persönlichen Aussprachen der außerordentlichen Mitglieder Nachwahlen von Delegierten statt. Die nachgewählten Delegierten können ebenfalls an den Versammlungen der ordentlichen Mitglieder teilnehmen. Hier finden Sie nähere Informationen zur Nachwahl der Delegierten und wie Sie hierfür kandidieren können.
Dienstag, 9. Mai 2023
Hybride Versammlung der außerordentlichen Mitglieder & Mitgliederfest
Mittwoch, 10. Mai 2023
Hybride Berufsgruppenversammlungen der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
Donnerstag, 11. Mai 2023
Hybride Hauptversammlung der ordentlichen Mitglieder und Delegierten der außerordentlichen Mitglieder
Wahlen
Wahl des Wahlausschusses
In der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt.Nachwahl von Delegierten für die Mitgliederversammlungen 2023-2024
Da einige der in der Mitgliederversammlung 2021 gewählten Delegierten aufgrund des Erwerbs der ordentlichen Mitgliedschaft oder aus anderen Gründen aus ihrem Amt ausgeschieden sind, findet im Rahmen der persönlichen Aussprachen der außerordentlichen Mitglieder am 9. Mai 2023 eine Nachwahl von Delegierten statt.
die weiteren Informationen in der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins virtuos 4/2022.
Ablauf und Informationen
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung erhalten Sie hier und auf anderen Kanälen (virtuos, Newsletter, Einladung) weitere Informationen zum genauen Ablauf, zu Ihren Mitwirkungsmöglichkeiten und zu allen relevanten Tagesordnungspunkten.
Zudem können Sie sich im Rahmen von Informationsveranstaltungen über den Ablauf der Mitgliederversammlung und den Inhalt der Tagesordnung informieren und Fragen dazu stellen. Einzelheiten hierzu erhalten Sie ebenfalls rechtzeitig im Vorfeld hier.
Mitgliederanträge
Weitere Informationen
Hotelzimmer
In diesem Jahr hatten wir für Hotelbuchungen ein Sonderkontingent im Tagungshotel The Westin Grand. Bitte beachten Sie, dass das Abrufkontingent für unsere Mitglieder im Tagungshotel leider ausgeschöpft ist.
Persönliche Erklärungen
FAQ ansehen
Kontakt bei Fragen
Sie wollen die Tagesordnung zusätzlich in gedruckter Form per Post erhalten?
Nachberichte, Impressionen und Pressematerialien
In unserem Mediencenter zur Mitgliederversammlung 2022 finden Sie unter anderen
- die Rede von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA,
- die Beschlüsse der Versammlung,
- die offizielle Pressemeldung zur Mitgliederversammlung 2022