1. Was muss der Finanzplan beinhalten?
Der Finanzplan gibt Auskunft über die Einnahmemöglichkeiten geplanter Veranstaltungen, die sich zusammensetzen aus dem vorgesehenen Eintrittsgeld, Sponsorengeldern, Zuschüssen etc., der erwarteten Besucherzahl und den erwarteten Gesamtkosten für den musikalischen Teil (z.B. Bandkosten, Bühnentechnik tec.).
2. Warum findet die Auswahl nur zwei Mal pro Jahr statt?
Die zu fördernden Veranstaltungen sollen bewusst und langfristig geplant sein. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden.
3. Gibt es eine Mindestanzahl von Veranstaltungen, die ich für eine erfolgreiche Antragsstellung angeben muss?
Nein, die Förderung wird auch für eine einzelne Veranstaltung im Bereich Nachwuchsförderung bewilligt, sofern die Förderkriterien erfüllt sind.
4. Welchen finanziellen Vorteil habe ich bei der Lizenzierung einer Nachwuchsförderungs-Veranstaltung gegenüber dem regulären Tarif?
In der Regel werden kommerzielle Veranstaltungen auch im Bereich Nachwuchsförderung nach dem Tarif U-VK lizenziert. Eine pauschale Lizenzierung nach dem Tarif U-VK erfolgt umsatzunabhängig nach den Parametern Raumgröße und höchstes Eintrittsgeld, während bei einer Nachwuchsförderungs-Veranstaltung eine umsatzbezogene Regelvergütung in Höhe von 6% der Bruttokartenumsätze berechnet wird. Zusätzlich liegt die Mindestvergütung beim Nachwuchsförderungs-Tarif bei € 15 - statt bei € 21,50 im Tarif U-VK. Gegenüber der Härtefallnachlassregel ergibt sich ein Vorteil von 40%.
5. Muss ich bei Abschluss des Pauschalvertrags in Vorauslage für alle beantragten Veranstaltungen zur Nachwuchsförderung gehen?
Nein, die Lizenzabrechnung erfolgt zeitnah nach Durchführung der Veranstaltung.