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Modellprojekt Nachwuchsförderung

Das GEMA-Modellprojekt zur Nachwuchsförderung richtet sich an Spielstätten und Veranstalter, die neben der Durchführung von Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter auch bewusst aktiv Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten.
Diese Veranstalter sollen aufgrund des GEMA-Konzepts die Möglichkeit haben, die Anwendung des günstigen GEMA-Spielstättentarifs WR-NWSP, der sich ausschließlich an ehrenamtliche Strukturen richtet, für ihre Nachwuchsarbeit für einen bestimmten Zeitraum beantragen zu können. Das Konzept wird zunächst als Pilotprojekt mit dem
Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Auswahl- und Vergabeverfahren

Über die Anträge auf Vergabe der Nachwuchsförderung entscheidet eine unabhängige Jury, die vom Landesmusikrat NRW berufen wird. Die Jury bewertet die eingereichten Anträge und unterbreitet der GEMA eine entsprechende Empfehlung, welche Spielstätten eine Nachwuchsförderung erhalten. Mit jedem der ausgewählten Veranstalter schließt die GEMA einen Pauschalvertrag für die im Antrag enthaltenen Veranstaltungen im Bereich der Nachwuchsförderung nach dem neuen Spielstättentarif WR-NWSP für die Laufzeit von einem Jahr ab. Der Landesmusikrat NRW gewährleistet die administrative Vor- und Nachbereitung des Auswahl- und Vergabeverfahrens.

Kriterien der Förderung

  • Die Spielstätten haben innerhalb ihres Programms ein klar erkennbares Segment für Konzerte von Nachwuchsautoren.
  • Die Gruppen, Ensembles und Bands haben keinen Plattenvertrag und keine CD am Markt, die von Grossisten des Tonträgermarktes gelistet ist.
  • Das Programm des Konzerts lässt in seiner künstlerischen Ausrichtung keinen wirtschaftlichen Erfolg der Veranstalter erwarten.

Antragsverfahren

Die Spielstätten/Veranstalter reichen in der Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist (s.u.) ihr Veranstaltungskonzept sowie einen aussagekräftigen Finanzierungsplan für die zu fördernden Veranstaltungen im Antragszeitraum ein. Anhand dieser Unterlagen weisen sie nach, dass sie mit einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen eine aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit mit Nachwuchsautoren im Bereich Rock, Pop und Jazz leisten.
Die formlosen Anträge müssen konkrete Aussagen zu Art und Umfang der Auftritte, einen zeitlichen Ablaufplan, einen Finanzierungsplan und ggf. Nachweise über die bisherigen Arbeiten/das Profil der Nachwuchsautoren enthalten.
Die eingereichten Anträge einschließlich der Projektbeschreibung werden nicht an die Antragsteller zurückgesandt.

Antragsfristen

Die Spielstätten reichen bis zum 31. Januar bzw. 15. Juli 2010 ihr Programm mit den jeweils geplanten Konzerten/Auftritten von Nachwuchsautoren beim Landesmusikrat NRW ein. Anträge, die bis zum 31. Januar 2010 eingereicht werden, können auch rückwirkend zum 1. Januar 2010 gefördert werden.

Anträge

Der Antrag ist formlos zu richten an:

Geschäftsstelle Landesmusikrat NRW e.V.
Klever Straße 23
40477 Düsseldorf

FAQ - Frequently Asked Questions zum Modellprojekt Nachwuchsförderung

1. Was muss der Finanzplan beinhalten?
Der Finanzplan gibt Auskunft über die Einnahmemöglichkeiten geplanter Veranstaltungen, die sich zusammensetzen aus dem vorgesehenen Eintrittsgeld, Sponsorengeldern, Zuschüssen etc., der erwarteten Besucherzahl und den erwarteten Gesamtkosten für den musikalischen Teil (z.B. Bandkosten, Bühnentechnik tec.).

2. Warum findet die Auswahl nur zwei Mal pro Jahr statt?
Die zu fördernden Veranstaltungen sollen bewusst und langfristig geplant sein. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten werden.

3. Gibt es eine Mindestanzahl von Veranstaltungen, die ich für eine erfolgreiche Antragsstellung angeben muss?
Nein, die Förderung wird auch für eine einzelne Veranstaltung im Bereich Nachwuchsförderung bewilligt, sofern  die Förderkriterien erfüllt sind.

4. Welchen finanziellen Vorteil habe ich bei der Lizenzierung einer Nachwuchsförderungs-Veranstaltung gegenüber dem regulären Tarif?
In der Regel werden kommerzielle Veranstaltungen auch im Bereich Nachwuchsförderung nach dem Tarif U-VK lizenziert. Eine pauschale Lizenzierung nach dem Tarif U-VK erfolgt umsatzunabhängig nach den Parametern Raumgröße und höchstes Eintrittsgeld, während bei einer Nachwuchsförderungs-Veranstaltung eine umsatzbezogene Regelvergütung in Höhe von 6% der Bruttokartenumsätze berechnet wird. Zusätzlich liegt die Mindestvergütung beim Nachwuchsförderungs-Tarif bei € 15 - statt bei € 21,50 im Tarif U-VK. Gegenüber der Härtefallnachlassregel ergibt sich ein Vorteil von 40%.

5. Muss ich bei Abschluss des Pauschalvertrags in Vorauslage für alle beantragten Veranstaltungen zur Nachwuchsförderung gehen?
Nein, die Lizenzabrechnung erfolgt zeitnah nach Durchführung der Veranstaltung.


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