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Gesellschaft und Gesellschafter der ZPÜ - Zentralstelle für private Überspielungsrechte

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Hintergrundinformationen


Musik für alle - Die GEMA ist Ihr Partner

Eine gute Partnerschaft beginnt mit einer guten Beratung.

Musik hat einen Wert. Für Sie und für Ihre Kunden.

Treffen Sie den richtigen Ton. Ihre Kunden werden es Ihnen danken . . .

  • Musik beeinflusst Körper, Geist und Seele positiv. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen.
  • Gezielter Musikeinsatz dient der Verkaufsförderung. So können Sie Ihren Umsatz steigern. Auch das ist belegt.
  • Musik ist die akustische Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie können sich dadurch von Ihren Wettbewerbern unterscheiden.

Alles in allem: Musik trägt zu Ihrem Geschäftserfolg bei.

Musik hat einen Preis. Denn auch Musikautoren müssen leben.

Kreative Leistung fällt nicht vom Himmel . . .

Sie ist das Resultat harter Arbeit. Deshalb gibt es beispielsweise Patente, damit Erfinder von der Verwertung ihrer Ideen profitieren können. Genau so ist es mit der Musik: Sie entsteht nicht von selbst.

Komponisten, Textdichter und Musikverleger haben daher ein gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung. Für Ihr Unternehmen heißt das:

Die öffentliche Musikwiedergabe ist nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Das ist fair: Auch Sie arbeiten ja nicht umsonst.

Musik hat eine Adresse. Das ist die GEMA.

Die GEMA hat zwei Hauptaufgaben . . .

Wir helfen Ihnen zunächst, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben. Wir leiten dann Ihre Lizenzzahlungen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.

Musik mit Lizenz hat viele Vorteile. Garantiert.

Sie haben Zugriff auf das gesamte musikalische Weltrepertoire . . .

  • Sie sind auf der sicheren Seite, denn Ihre Musiknutzung ist legal.
  • Sie haben mit der GEMA einen einzigen Ansprechpartner und müssen nicht selbst mit den Inhabern von Nutzungsrechten in aller Welt verhandeln. Ihr Verwaltungsaufwand ist gleich null.
  • Sie entscheiden selbst über die Laufzeit Ihres Lizenzvertrages.
  • Sie können die Kosten Ihrer Musiknutzung als Betriebsausgabe selbstverständlich steuerlich absetzen. Auch die in der Lizenzrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer können Sie im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen.

Musik macht Freude. So gibt's die Lizenz.

An die Lizenz zur legalen Musiknutzung kommen Sie ganz einfach . . .

  • Entweder hat Sie unser Beauftragter bereits besucht. Dann erledigt er für Sie alle Formalitäten.
  • Oder Sie rufen uns an. Unsere Kundenberater besprechen dann mit Ihnen alle Details Ihrer geplanten Musiknutzung.
  • In beiden Fällen erhalten Sie ein Vertragsangebot, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie den Vertrag unterzeichnet zurücksenden und die dort vereinbarte Vergütung bezahlen, besitzen Sie Ihre persönliche Lizenz.

Musik macht Freude. Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht betrifft unter anderem Musik, Texte . . .

(z. B. Romane, Gedichte oder Liedertexte) und Bilder (z. B. Fotos, Filme oder Gemälde). Weltweit gibt es nationale Gesetze und internationale Verträge, die die Rechte der Urheber schützen.

Wer hat welche Musikrechte?

Das Urheberrecht für Musik liegt bei den jeweiligen Komponisten . . .

Textdichtern und Musikverlegern. Wo immer ihre Werke gespielt ("verwertet") werden, haben sie einen Anspruch auf Bezahlung.

Was hat die GEMA damit zu tun?

Die GEMA � in Langfassung "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und . . .

mechanische Vervielfältigungsrechte" � ist eine so genannte "Verwertungsgesellschaft". Das heißt: Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland haben sich in dem wirtschaftlichen Verein GEMA zusammengeschlossen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Zurzeit hat die GEMA rund 60.000 Mitglieder.

Was bekommen Sie von der GEMA?

Vereinfacht gesagt: Sie haben den legalen Zugang zur Musik der ganzen Welt . . .

denn die GEMA vertritt als deutsche Verwertungsgesellschaft das Weltrepertoire der Musik. Dies gilt also auch für Musik aus dem Ausland. Zu diesem Zweck arbeitet die GEMA eng mit ihren Schwestergesellschaften in allen Staaten der Welt zusammen.

Welche Pflichten haben Sie gegenüber der GEMA?

Sie müssen die Musiknutzung in Ihrem Unternehmen vorher anmelden . . .

Falls dies bisher nicht geschehen ist, können Sie jetzt einen entsprechenden Vertrag mit der GEMA abschließen. Wenn Sie Musik abspielen oder aufführen, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen und bis zum Doppelten der normalen Vergütung kosten. Zusätzlich sind alle Veranstalter von Live-Musik gesetzlich dazu verpflichtet, die Musikprogramme vorzulegen, wobei zweckmäßigerweise die von der GEMA zur Verfügung gestellten Musikfolge-Formulare ausgefüllt der GEMA zurückgeschickt werden sollten.

Welche Rechte haben Sie gegenüber der GEMA?

Sie entscheiden selbst . . .

welche Nutzungsrechte Sie in Anspruch nehmen wollen. Die GEMA ist verpflichtet, Ihnen diese Rechte ("Lizenzen") zu angemessenen Bedingungen zu geben.

Wie hoch sind die Kosten für die legale Musiknutzung?

Es gibt zahlreiche Einzeltarife . . .

die sich maßgeschneidert nach der Art Ihrer Musiknutzung richten. Welche Lösung für Sie zutrifft, sollten Sie mit Ihrem GEMA-Beauftragten oder mit Ihrem GEMA-Berater in der Bezirksdirektion besprechen.

Welche Aufgaben hat die GEMA?

Die GEMA hat mehrere Aufgaben . . .

  1. Sie prüft, ob und wo urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt, wiedergegeben, gesendet, vervielfältigt oder verbreitet wird. Dazu gehört beispielsweise auch das Abspielen von Musik in Geschäften und Büros.
  2. Sie prüft, wer welche Urheberrechte hat.
  3. Sie nimmt das Inkasso für die Nutzung von Musikrechten vor.
  4. Sie schüttet die Einnahmen abzüglich ihres eigenen Verwaltungsaufwands (ca. 14 %) an die empfangsberechtigten Komponisten, Textdichter und Musikverleger aus.

Was passiert mit dem Geld, was ich zahle?

Über 85 Prozent der Einnahmen gehen an die Musikschaffenden . . .

Daher können Sie sicher sein, dass Ihre Zahlungen an die GEMA auch tatsächlich bei den richtigen Empfängern landen. Was Sie außerdem wissen sollten: Die GEMA macht selbst keinen Gewinn. Alle Einnahmen schüttet die GEMA nach Abzug der Verwaltungskosten an die in- und ausländischen Urheber, deren Werke aufgeführt wurden, aus.

Wer kontrolliert die GEMA?

Die GEMA wird staatlich überwacht . . .

Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Bundesjustizministerium über das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt und den Berliner Justizsenator.

Wer ist gegenüber der GEMA zahlungspflichtig?

Jeder, der für die öffentliche Nutzung von Musik . . .

organisatorisch und wirtschaftlich verantwortlich ist. Das betrifft beispielsweise Gastronome, Einzelhändler, Vereine, Hoteliers, Friseure, Ärzte, Videothekare, Omnibusunternehmer. Ob Sie zum Kreis der GEMA-Kunden gehören, erfahren Sie von Ihrem GEMA-Berater.

Welche Aufgaben haben

Sie vertreten im Auftrag der GEMA die Interessen der Textdichter . . .

Komponisten und Musikverleger. Jeder GEMA-Beauftragte kann sich Ihnen gegenüber selbstverständlich ausweisen. Lassen Sie sich von ihm in aller Ruhe beraten.


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