16. August 2013

GEMA: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare

Der Bundesgerichtshof hat heute ein wegweisendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Sache RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt. Dem Sharehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern mehrere tausend Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.
Das wesentliche Ziel der GEMA bestand darin, das gesamte GEMA-Repertoire vor illegaler Nutzung durch RapidShare zu schützen. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen wurden nun auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte lediglich nach entsprechendem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen, sei nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass illegale Inhalte überhaupt erst auf die Plattform hochgeladen würden. Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter und sog. Crawler, die Webseiten durchsuchen, eingesetzt werden. Die Bestätigung des Urteils ist wegweisend, da es die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Weise zur Verfügung gestellt werden, klärt. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. RapidShare ist einer der ersten am Markt etablierten und nach wie vor weltweit größten Sharehoster. Über Sharehoster wird Nutzern der anonyme Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Einer Studie zufolge sollen über 90% der Inhalte auf Sharehostern illegal sein*. Der den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist immens. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt daher eine richtungsweisende Bedeutung im Kampf gegen die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten zu. Pressekontakt:
Ursula Goebel, Leitung Marketing & Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
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* STUDIE ZUR NUTZUNG VON SHAREHOSTERN, erstellt von GfK SE und Opsec Security (Febr. 2013), abrufbar unter http://www.ivd-online.de/Downloads/sharehosterstudie.pdf