GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
In ihrem Kampf für eine legale Nutzung ihres Repertoires im Internet ist der GEMA erneut ein großer Erfolg gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT gelungen. Das Landgericht Hamburg hat nun die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen den Zugangsanbieter zum sogenannten Usenet erlassen. Die Unterlassungsverfügung erfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.
Die Entscheidung des LG Hamburg bedeutet letztlich eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen.
Die GEMA hatte die angestrebte Unterlassungsverfügung gegen UseNeXT auf die unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um das Repertoire der GEMA zu schützen.
Das Urteil ist nun antragsgemäß zu Gunsten der GEMA ergangen.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über das Urteil: „Der Erlass der einstweiligen Verfügung ist zum einen ein Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte. Zum anderen stellt das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der Usenet-Dienstbetreiber für ihr Angebot dar.“
Das Usenet bietet die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereit zu stellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt sind, zu denen Usenet-Dienstanbieter den Zugang vermitteln. Viele Usenet-Dienstbetreiber verhindern bislang nicht, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte - wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire - heruntergeladen werden können.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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