Bewerbungsschluss: jeweils 6 Wochen vor den Vorentscheidungen
Kurzinfo:
Der ROCKBUSTER ist der bedeutendste rheinland-pfälzische Nachwuchswettbewerb für alle Bereiche der Rock- und Popmusik und findet jährlich statt.
Seit 1995 wird der ROCKBUSTER von der LandesArbeitsGemeinschaft Rock& Pop (LAG ROCK&POP) in Rheinland-Pfalz e.V. im Auftrag der Landesregierung und mit Unterstützung des SWR Jugendangebots DASDING mit Radio, TV und Internet veranstaltet. Schirmherr des ROCKBUSTER ist unser Ministerpräsident Kurt Beck.
Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, um am ROCKBUSTER Newcomer Wettbewerb teilnehmen zu können:
Mindestens die Hälfte der Musiker müssen ihren Wohnsitz in Rheinland- Pfalz haben.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Platten- noch ein Verlagsvertrag vorliegen, d.h. die Band muss Amateurstatus haben.
Es dürfen im Rahmen des Wettbewerbs nur Eigenkompositionen gespielt, bzw. eingesendet werden, es dürfen keine Coverversionen/Bearbeitungen vorgetragen werden.
Zum Zeitpunkt des Finales darf keiner der am ROCKBUSTER teilnehmenden Musiker älter als dreissig Jahre sein.
Die Songtexte und die Bühnenpräsentation dürfen nicht im Widerspruch zu geltendem Recht oder der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehen.
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