Diese Schieflage wird unter dem Stichwort Value Gap bzw. Transfer of Value diskutiert. In der Richtlinie werden erstmals konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen, die im Kern darauf abzielen, dass Online-Plattformen wie YouTube und vergleichbare Dienste eine rechtliche Pflicht zur Vergütung der Urheberinnen und Urheber trifft.
Speziell zu den Value Gap-Vorschlägen des Richtlinienentwurfs (Erwägungsgründe 37-39, Artikel 13) liegt nun eine neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Leistner (LMU München) vor, das im Rahmen einer Fachdiskussion im EU-Parlament in Brüssel vorgestellt wurde. In seiner Untersuchung mit dem Titel „Is the CJEU outperforming the Commission?” kommt Leistner zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der EU-Kommission zum Value Gapdie jüngste Rechtsprechung des EuGH (Filmspeler, The Pirate Bay) in Teilen bereits vorausnehmen und die rudimentären Regelungen zur Providerhaftung (E-Commerce-Richtlinie) sinnvoll ergänzen.
Weitere Informationen
Value Gap und Transfer of Value
Fachdiskussion im EU-Parlament zum Value Gap
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Leistner (Englisch)