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Gesamtvertragspartner Aufführungen

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Achtung!

Kündigungen von Gesamtverträgen und Aussetzen des Gesamtvertragsnachlasses aufgrund nicht geleisteter Vertragshilfe.
Näheres lesen Sie in den nachfolgenden Informationen.

Wichtige aktuelle Informationen

Unabhängig von der Neugestaltung der Gesamtvertragspartnerschaften (siehe weitere Informationen unter Neugestaltung) nimmt die GEMA derzeit eine Aktualisierung solcher Gesamtverträge vor, die nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen genügen. Viele Gesamtverträge sind mehr als 20 Jahre alt und verfügen über Bezeichnungen und Vorschriften, die nicht mehr aktuell sind und nicht mehr zur Anwendung kommen, z.B. zu Tarifen, rechtlichen Themen usw.

Im Sinne der Gleichbehandlung und Transparenz hat die GEMA daher damit begonnen, solche Gesamtverträge mit einem einheitlichen Format und einheitlichen Formulierungen auszugestalten. Hierfür werden die alten Verträge gekündigt und neue Verträge seitens der GEMA an die betroffenen Gesamtvertragspartner versendet. Eine Auswirkung auf die derzeitige Nachlassgestaltung ist hiermit derzeit nicht verbunden, insoweit eine entsprechende Vertragshilfe nachweisbar ist.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die GEMA sich in diesem Zusammenhang vorbehält, keinen Gesamtvertrag mehr abzuschließen, wenn die Voraussetzungen für eine Partnerschaft im Sinne der Zumutbarkeit (§ 35 Verwertungsgesellschaftengesetz) nicht mehr gegeben sind. 
Dies ist z.B. der Fall, wenn

  • die Anzahl der Mitgliedschaften sehr gering ist (< 46 Mitglieder)
  • keine Vertragshilfe geleistet wird, d.h. z.B. Mitglieder nicht oder falsch gemeldet werden (keine Nutzung des Meldeformats, s.u.), keine Information oder Kommunikation über die GEMA stattfindet, keine Beratungen der Mitglieder im Hinblick auf GEMA-Lizenzen vorgenommen werden
  • kein nennenswertes Lizenzierungsvolumen mit den Mitgliedern eines Verbandes zu verzeichnen ist und eine entsprechende Aufwandsersparnis auf Seiten der GEMA nicht vorliegt.

Neue Mitglieder erhalten einen Nachlass auf die öffentlichen Musiknutzungen nur, wenn sie durch die Meldung des Verbands verifiziert worden sind. Auch die Meldung ausgetretener Mitglieder sowie Datenaktualisierungen sind erforderlich, um Reklamationen und eventuelle Rückforderungen von unberechtigt gezahlten Nachlässen zu vermeiden.

Zur Absicherung der Datenqualität sollte eine Gesamtmeldung Ihrer Mitglieder daher mindestens einmal im Jahr erfolgen. Noch immer gibt es Verbände/Nutzervereinigungen, die dieser Meldeverpflichtung nicht nachkommen. Ohne Vorliegen einer aktuellen Mitgliedermeldung kann keine Verarbeitung Ihrer Mitgliederdaten vorgenommen werden.

Sollten Sie die Meldung der Mitglieder nicht nachholen und uns seit über einem Jahr keine Meldung vorliegen, behalten wir uns ggf. die Kündigung des jeweiligen Gesamtvertrags vor.

Für die Mitgliedermeldungen verwenden Sie bitte ausschließlich unser Standard-Meldeformular. Senden Sie dieses bitte ausgefüllt an verbandsmeldung@gema.de.

Unabhängig von der Neugestaltung der Gesamtvertragspartnerschaften (siehe weitere Informationen unter https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/neugestaltung) nimmt die GEMA derzeit eine Aktualisierung solcher Gesamtverträge vor, die nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen genügen. Viele Gesamtverträge sind mehr als 10 oder 20 Jahre alt und verfügen über Bezeichnungen und Vorschriften, die nicht mehr aktuell sind und nicht mehr zur Anwendung kommen, z. B. zu Tarifen, rechtlichen Themen usw.

Im Sinne der Gleichbehandlung und Transparenz hat die GEMA daher damit begonnen, solche Gesamtverträge mit einem einheitlichen Format und einheitlichen Formulierungen auszugestalten. Hierfür werden die alten Verträge gekündigt und neue Verträge seitens der GEMA an die betroffenen Gesamtvertragspartner versendet. Ca. 100 Nutzervereinigungen werden hierzu aktuell von der GEMA separat angeschrieben. Eine Auswirkung auf die derzeitige Nachlassgestaltung ist hiermit derzeit nicht verbunden.

Auf eine gute Zusammenarbeit

Die zwischen der GEMA und zahlreichen Verbänden bzw. Nutzervereinigungen bestehenden Gesamtverträge regeln u.a. die partnerschaftliche Zusammenarbeit und verschiedene Leistungsgrundlagen. Basis dieser Gesamtverträge sind die Vertragshilfeleistungen der Verbände und Nutzervereinigungen, für deren Mitglieder die GEMA als Gegenleistung Nachlässe auf die Vergütungssätze von öffentlichen Musiknutzungen oder Vervielfältigungen gewährt.

Auf diesen Seiten finden Sie Informations-Materialien zu vielen Themen rund um die GEMA. Für die Mitteilung Ihrer Mitgliedermeldungen nutzen Sie bitte ausschließlich das Meldeformular, das im Bereich "Anmeldung Ihrer Mitglieder" zum Download zur Verfügung steht.

Mit den GEMA Meetups bestens informiert

Den Termin für das nächste Meetup kommunizieren wir rechtzeitig per E-Mail an unsere Gesamtvertragspartner.

Sie haben eine Veranstaltung verpasst oder möchten im Nachgang noch einmal alle Informationen abrufen? Die Video-Aufzeichnungen und Präsentationen der Meetups finden Sie mit einem Klick auf der nächsten Seite. 

Video Kamera Film GEMA
Frau mit Laptop und Headset

Webinare

In unseren Webinaren erhalten Sie praktische Hilfe und kompakte Informationen zu wichtigen Funktionen im Onlineportal. Anhand von Anwendungsbeispielen erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Musiknutzungen anmelden, Veranstaltungen, Verträge und Daten verwalten und vieles mehr einfach und zeitsparend erledigen können.

Der Termin für das nächste Webinar wird hier in Kürze veröffentlicht. 

Die Teilnahme an diesen Webinaren ist ausschließlich Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden/Vereinigungen vorbehalten.

Anmeldung Ihrer Mitglieder

Als Verband kennen Sie Ihre Mitglieder. Ohne Ihre Unterstützung im Rahmen der Vertragshilfe und die damit verbundenen Leistungen ist es nicht möglich, dass Ihre Mitglieder von den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft profitieren. Nur wenn Sie uns rechtzeitig Ihre neuen Mitglieder über das hierfür zu verwendende Meldeformular  melden, können wir einen reibungslosen Ablauf bei der Rechnungsstellung und Nachlassgewährung für Ihre Mitglieder garantieren. Nach Eintrag der neuen Daten in unserem System kann mit der nächsten Rechnung die Gewährung des Nachlasses auf Musik-Lizenzierungen Ihrer Mitglieder erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei zu spät gemeldeten Daten rückwirkend kein Nachlass gewährt werden kann. 

Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn die Meldung nicht über den hierfür vorgesehenen Kanal (verbandsmeldung@gema.de) und nicht mit dem entsprechenden Meldeformular eingereicht wird.
 
Neben der Meldung neuer Mitglieder ist die rechtzeitige Meldung von Datenänderungen wie z.B. Austritte und Änderung der Kontaktdaten Ihrer Mitglieder u.ä. ebenso wichtig.
 
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die  Datenschutzvereinbarung, die Sie per Klick downloaden können. Bitte senden Sie uns, wenn noch nicht geschehen, die von Ihnen unterschriebene Vereinbarung einfach per Scan oder PDF an die Email-Adresse: gesamtvertragspartner@gema.de.
 
Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn keine Datenschutzvereinbarung im Hinblick auf die Übermittlung der personenbezogenen Daten vorliegt. Die GEMA darf personenbezogene Daten nur verwenden, wenn seitens der Nutzervereinigung bestätigt werden kann, dass eine entsprechende Einwilligung zur Übermittlung dieser Daten an die GEMA vorliegt. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Datenschutzvereinbarung nicht zwingend erforderlich ist, wenn Ihre Nutzervereinigung keine personenbezogenen Daten an die GEMA übermittelt. Wir empfehlen jedoch den Abschluss der Vereinbarung, um in Zweifelsfällen oder bei einer zukünftig erforderlichen Übermittlung personenbezogener Daten sogleich die rechtlichen Erfordernisse erfüllt zu haben. Der Abschluss einer gesonderten Compliance-Vereinbarung, die Sie ebenfalls per Klick downloaden können, bleibt in jedem Fall erforderlich. 
 
Bitte setzen Sie sich für Fragen gesondert mit uns in Verbindung unter gesamtvertragspartner@gema.de.
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Sicherheit

Die GEMA verfügt über gesicherte Server, bei denen die Übermittlung von Daten im Rahmen einer E-Mail- Kommunikation vor unbefugtem Zugriff von außen besonders geschützt ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, dass Sie die Mitgliederdaten mit einem Passwort schützen. Für die Übermittlung des Passworts bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Übertragungsweg an. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines Passworts, das Sie auch für alle künftigen Meldungen verwenden.

So geht’s:

  1. Mitgliedermeldeliste (Excel) mit einem Passwort verschlüsseln (Anleitung)
  2. Mitgliedermeldeliste an verbandsmeldung@gema.de senden
  3. Passwort an gema-gsvt-pw@deecoob.com senden

Unser Service für Sie

Damit Sie Ihre Mitglieder über verschiedene Themen der GEMA beraten und informieren können, stellen wir Ihnen in unserem Service-Bereich Material und Video-Tutorials zur Verfügung. Wir erweitern diesen Bereich kontinuierlich und freuen uns über Ihre Rückmeldung, wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen. Nutzen Sie dafür bitte die Feedback-Lasche auf der rechten Seite.

  • Tutorials
  • FAQ
  • Verteilungsgrafik
  • Informationsbroschüren
Zwei Frauen an einem Tisch

Rechtliche Grundlagen

In der GEMA haben sich viele kreative Köpfe vereint. Ob Komponisten, Textdichter oder Musikverleger: Sie alle haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine faire Entlohnung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden. Als kreative Gemeinschaft nehmen wir dieses Recht für unsere Mitglieder wahr. Dabei vertreten wir die Ansprüche der Musikschaffenden weltweit – etwa durch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften.

Zur Neugestaltung der Gesamtverträge

Ihre Leistungen als Verband oder Vereinigung sollen uns helfen, Verwaltungsaufwand einzusparen, damit dies nicht zu Lasten der Urheberinnen und Urheber geschieht. Je nach Art und Umfang Ihrer Leistung, der sog. Vertragshilfe, dürfen wir – als Treuhänderin unserer Mitglieder – Preisnachlässe gewähren. Das erfordert auch eine Bewertung und Neugestaltung der Gesamtverträge. Hier finden Sie alle Informationen zum aktuellen Stand der Neugestaltung.

  • Vertragshilfe
  • Leistungsfelder
  • Prozess und Ablauf
Buch mit GEMA Stift
Stapel Papier mit Klammern

Alle Verträge mit unseren Gesamtvertragspartnern

Wir sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, alle Gesamtverträge zu veröffentlichen – Transparenz ist uns wichtig und die Basis einer guten Zusammenarbeit.

Alle Verträge mit unseren Gesamtvertragspartnern sind mit wenigen Klicks einsehbar.

Anmeldeformulare Pauschalvertrags-partner

Sind Sie Partner der GEMA über einen Pauschalvertrag und werden hierüber bestimmte Musiknutzungen abgegolten, finden Sie hier die entsprechenden Anmeldeformulare.

Unser Vorteilsprogramm

Diese Zugabe gibt es nur für unsere Kunden

Für alle, die Musik öffentlich nutzen, haben wir nicht nur eine passende Lizenz, sondern noch viel mehr im Gepäck – die GEMA-Zugabe: das Vorteilsprogramm für unsere Kundinnen und Kunden. Von Veranstaltungstechnik und -software über Nachhaltigkeitsberatung bis zu Eventfilmen erwarten Sie exklusive Angebote von ausgewählten Partnerinnen und Partnern.

Übrigens: Es lohnt sich, immer mal wieder vorbeizuschauen, denn es kommen laufend neue Angebote hinzu.

Eine junge Frau in einem gelben Pullover tanzt vor einem grünen Hintergrund.

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