Neuordnung der Anteilsregeln
Arbeitsgruppe zur operativen Umsetzung nimmt ihre Arbeit auf
Die Mitgliederversammlung 2020 hat mit Annahme des Antrags zu TOP 19 eine grundlegende Neuordnung der Anteilsregeln beschlossen. Um den Prozess der operativen Umstellung der Neuregeln zu begleiten, wurde eine technische Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verlage und der GEMA ins Leben gerufen. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist insbesondere die Unterstützung des Datenabgleichs zwischen der GEMA-Dokumentation und den IT-Systemen der Verlegerschaft sowie die Abstimmung einer reibungslosen Umsetzung der Neuerungen in den digitalen Werkanmeldeprozess.
Zu diesem Zweck befasst sich die Arbeitsgruppe vor allem mit den beiden zentralen Elementen der Neuregelung, die aufgrund unterschiedlicher Komplexität in der technischen Umsetzung getrennt voneinander betrachtet werden sollen:
- Erweiterung und Vereinfachung der freien Vereinbarkeit im AR
Die Neuregelung ermöglicht es, die freie Vereinbarkeit der Urheberanteile im AR für alle neu angemeldeten Werke als Standard in den Werkanmeldeprozess zu integrieren. Es ist vorgesehen, diese neue Servicedienstleistung für unsere Mitglieder operativ zum 01.07.2021 einzuführen, und zwar über die Werkanmeldungskanäle IWA, IWA-Webservice und (teilweise) CWR.
- Einführung einer Ableitungslogik
Das zweite Element der Neuregelung besteht in der Einführung einer Ableitungslogik. Diese ermöglicht es, die aktuelle „Schubladenlogik“ des Verteilungsplans mit ihren ca. 1500 verschiedenen Anteilschlüsseln für die unterschiedlichsten Beteiligtenkonstellationen durch wenige, logisch aufeinander aufbauende Regeln für die Bestimmung der Anteile abzulösen. Die Ableitungslogik wird sowohl für das Bestandsrepertoire als auch für alle neu angemeldete Werke gelten. Derzeit ist vorgesehen, dass sie für die Ausschüttungstermine ab dem 01.06.2022 zur Anwendung kommen soll. Die operative Herausforderung bei dieser Umstellung wird maßgeblich in der Migration des Bestandsrepertoires in die neuen Anteilsbilder liegen.
Hintergrund
Arbeitsstand
Der Schwerpunkt der Abstimmung lag in der Klärung der administrativen Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Neuregelungen, der Sicherstellung der verlegerseitigen Machbarkeit der Go-Live-Termine sowie der technischen Implementierung der freien Vereinbarkeit in den unterschiedlichen Werkanmeldungskanälen, insbesondere CWR.
Über die weitere Tätigkeit der Arbeitsgruppe werden wir regelmäßig über diese Plattform berichten. Ihre Rückfragen zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe können Sie jederzeit an die E-Mailadresse neueanteilsregeln@gema.de adressieren.