Archiv: Deviation Reports

Transparenz für unsere Mitglieder – dank Vergleichsverteilung

Die Mitgliederversammlung 2020 hat neue Anteilsregeln beschlossen, die den GEMA Verteilungsplan erheblich vereinfachen. Das bedeutet auch, dass sich die Anteile in Prozent für die an einem Werk beteiligten Urheber und Verleger ändern (können). Wir möchten diese Änderungen für Sie als Mitglied transparent machen. Deshalb haben wir – mit den Nutzungsdaten des  Geschäftsjahres 2019 und mit dem Dokumentationsstand vom August 2021 – eine Vergleichsverteilung durchgeführt. Verglichen wurden:
  1. Eine Verteilung nach den bisherigen Anteilsregeln (Alt-Verteilung)
  2. Eine hypothetische Verteilung nach den neuen Anteilsregeln (Neu-Verteilung)
Auf Basis dieser Vergleichsverteilung sind Deviation Reports (Abweichungsreports) erstellt worden, die Sie in den zurückliegenden Wochen prüfen konnten. Die Prüfung der Deviation Reports ist mittlerweile abgeschlossen.

Materialien zum Download (Stand 02.02.22)

Asymmetrische Werke

Deviation Reports verstehen

Anteile vergleichen 

Hilfe bei der Verarbeitung in Excel

FAQ – häufige Fragen zu den Deviation Reports

Deviation Reports werden im csv-Format bereitgestellt. Wir unterstützen Sie bei der Verarbeitung mit einem Template sowie einer Erläuterung, wie Sie die csv-Datei in eine Excel-Datei umwandeln können.

Meine Downloads im Onlineportal

1. Hat die von Ihnen bevollmächtigte Person bereits einen Onlineportal-Zugang, füllen Sie bitte das Formular auf Seite 2 vollständig aus und senden Sie dieses von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben als eingescanntes PDF mit dem Betreff „Freischaltung für Deviation Report“ an neueanteilsregeln@gema.de.

Oder

2. Hat die von Ihnen bevollmächtigte Person noch keinen Onlineportal-Zugang, registriert sie sich zunächst. Anschließend füllen Sie bitte das Formular auf Seite 2 vollständig aus und senden Sie dieses von Ihnen undder bevollmächtigten Person unterschrieben als eingescanntes PDF mit dem Betreff „Freischaltung für Deviation Report“ an neueanteilsregeln@gema.de.

 

Deviation Reports verstehen und Rückfragen stellen

Nein, die Rückfrage zu einer Sparte reicht völlig aus. Wir prüfen immer das Werk bzw. die Werkfassung komplett.