Für zukünftige Ausschüttungen sind nur noch zwei Verlegerkennzeichen notwendig:
VBNUT: Beteiligung des Verlegers an Nutzungsrechten und nicht an gesetzlichen Vergütungsansprüchen
VBALL: Beteiligung des Verlegers an Nutzungsrechten und gesetzlichen Vergütungsansprüchen
VBNUT ist der Initialwert bei Werken und Vereinbarungen. Das EBV ist nur noch notwendig, wenn der Wert VBNUT in VBALL geändert werden soll. (zweistufiges Anmeldeverfahren).
Die Bedeutung aller Verlegerkennzeichen für Rückabwicklung und Zukunft können Sie hier nachlesen.