30 May 2018

Die GEMA ist für den Schutz Ihrer Daten gerüstet

Die DSGVO war in den letzten Wochen in aller Munde – und in allen Newslettern. Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung nun in Kraft getreten. Auch die GEMA hat sich intensiv auf diesen Termin vorbereitet. Zunächst: Mit den personenbezogenen Daten ist die GEMA schon immer höchst vertrauensvoll und im Einklang mit den Datenschutzgesetzen umgegangen. Und so bleibt es auch in Zukunft: Aufgrund des hohen Datenschutzstandards bleibt die Art und Weise, wie die GEMA Daten verarbeitet, auch unter Geltung des neuen europäischen Rechts weiterhin zulässig.

Die DSGVO erfordert allerdings Veränderungen in der Datenschutzorganisation sowie in der Dokumentation von Verarbeitungsvorgängen. Die GEMA beschäftigt sich seit mehr als einem Jahr mit diesen geänderten gesetzlichen Anforderungen.

Dr. Sebastian Kraska ist seit 1. Oktober 2017 der Datenschutzbeauftragte der GEMA und bestätigt: „Die GEMA hat alles Notwendige rechtzeitig angestoßen und fristgerecht umgesetzt. Sie ist auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung gut vorbereitet.“ Die technischen und organisatorischen Maßnahmen stellen sicher, dass alle Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Eine Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.gema.de/datenschutz.

Kraska räumt auch mit einem Irrtum auf, was die künftige Speicherung von Daten der Mitglieder und Kunden anbelangt: „Auch wenn in manchen Medien derzeit etwas anderes behauptet wird, muss die GEMA nicht von jedem ihrer Kunden und Mitglieder die Einwilligung einholen, ob sie dessen Daten verwenden und speichern darf. Wir brauchen eine Einwilligung nur dann, wenn die Datenverarbeitung nicht vertraglich oder gesetzlich erforderlich ist oder nicht von einem berechtigten Interesse der Parteien gedeckt ist. Wenn es also einen gesetzlichen Anspruch gibt, wie das ja bei der GEMA der Fall ist, oder eine vertragliche Beziehung, dann ist die damit einhergehende Datenverarbeitung einschließlich dem Austausch personenbezogener Daten datenschutzrechtlich zulässig. Und zwar auch ohne Einwilligung der Betroffenen.“

Den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nehmen wir sehr ernst. Wir können sagen, dass die GEMA  für das neue Recht gut gerüstet ist. Und, nach wie vor gilt: Möchten Sie den Newsletter der GEMA nicht mehr beziehen, nutzen Sie die Abmeldefunktion am Ende des Newsletters.