22 June 2007

Erneuter Versuch der Irreführung durch Bitkom

In einer Pressemitteilung vom 21. Juni versucht Bitkom erneut, mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen, die sich derzeit in einer entscheidenden Phase befindet.
So behauptet Bitkom, in Zukunft sollten auch Geräte wie z.B. Digitalkameras der Geräteabgabe unterworfen werden, obwohl mit derartigen Geräten nur in seltenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden.

Bitkom übersieht dabei, dass solche Geräte, z.B. Fotoapparate, jedenfalls dem Wortlaut nach bereits seit 1985 unter die Geräte gezählt werden könnten, die einer Geräteabgabe unterliegen. Die Verwertungsgesellschaften haben hier stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht.

Seit 1985 wird immer wieder behauptet, die Erhebung von Urheberrechtsabgaben in Deutschland würde dazu führen, dass Kunden ihre Geräte zunehmend im Ausland bestellen. Belege für diese Behauptung hat die Industrie nie vorgelegt und konnte dies auch nicht: Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen. Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Bei der Höhe der Vergütung für Multifunktionsgeräte und Drucker ist zunächst zu berücksichtigen, dass die derzeit geltenden Vergütungen im Gesetz selbst festgeschrieben sind (Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG).

Im übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht: Entsprechend dem Geschäftsmodell bei Handys werden die Geräte zu Billigstpreisen abgegeben (so kosten Drucker zum Teil nur noch ¤ 15,--); der Kunde aber ärgert sich jedes Mal, wenn er eine neue Tintenpatrone benötigt, da diese dann ein mehrfaches des Gerätepreises kostet. Durch rechtliche Schritte gegen Nachahmerprodukte sowie Druck auf Kunden (fremde Verbrauchsmaterialien sind schuld, wenn ein Gerät nicht funktioniert) erreichen die Hersteller einen Marktanteil ihrer eigenen Verbrauchsmaterialien von rund 70-80% (FAZ vom 17.02.2006).

Das neue Gesetz wird Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, hier Kompromisse zu finden.

Wie Prof. Dr. Ferdinand Melichar, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT auch im Namen der VG BILD-KUNST und der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) betont, scheinen die im Bundestag vertretenen Fraktionen einen Kompromiss gefunden zu haben, mit dem beide Seiten leben können.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 874 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.


Verantwortlich:
Dr. Hans-Herwig Geyer
Leiter GEMA-Kommunikation
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