01 November 2017

Live-Entertainment: Ein Blick auf die Branche

Vor wenigen Wochen haben die GEMA und die Veranstalterverbände bdv und VDKD ihre Verhandlungen zum neuen Konzerttarif erfolgreich abgeschlossen. Doch auch an anderer Stelle hat sich im Live-Entertainment-Bereich in den vergangenen Jahren einiges getan.

Ende September haben sich die GEMA und die deutschen Konzertverbände, vertreten durch den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und den Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD), auf einen neuen Tarifvertrag für Konzertveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik geeinigt. Der neue Tarif U-K, der ab 1. Januar 2018 gilt, bleibt zwar in seiner Struktur unverändert, wird sich allerdings zukünftig nicht mehr am Brutto-, sondern am Netto-Veranstaltungsumsatz orientieren. Ebenso werden im Kartenpreis enthaltene Leistungen – zum Beispiel Campinganteile bei Festivals – zur Berechnung der Vergütung herangezogen. Neu ist auch, dass die GEMA nun ein Prüfrecht besitzt, das ihr Einsicht in für die Lizenzierung relevante Unterlagen der Veranstalter einräumt. Insbesondere die letztgenannte Neuerung ist in Zeiten des sogenannten „Secondary Ticketing“, bei dem Zweithändler Karten für Konzerte und andere Events zu mitunter deutlich überhöhten Preisen anbieten, von großer Bedeutung. Als Vertreterin der Musikurheber in Deutschland ist es die Aufgabe der GEMA, eine angemessene Entlohnung für sie sicherzustellen – denn ihre Arbeit macht auch im Veranstaltungsbereich Gewinne überhaupt erst möglich.

Boom im Veranstaltungsmarkt
Die Anpassung des Tarifvertrags für Konzertveranstaltungen war aus Sicht der GEMA überfällig, da das Geschäft mit Live-Musik in den vergangenen Jahren immer lukrativer geworden ist. Dem Rückgang im Geschäft mit physischen Tonträgern und Downloads steht ein kontinuierliches Wachstum der Konzertbranche gegenüber. Die jüngsten verlässlichen Zahlen für den Veranstaltungsmarkt stammen aus dem Jahr 2015: Im September stellten die Verbände der deutschen Musikwirtschaft die Studie „Musikwirtschaft in Deutschland“ vor, in der die volkswirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen aus der Branche untersucht wurde. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Gesamtheit der deutschen Musikwirtschaft einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt. Demnach erzielten die Akteure im untersuchten Zeitraum einen Umsatz von 11,1 Milliarden Euro; die Bruttowertschöpfung betrug rund 3,9 Milliarden Euro. Sie übertraf damit das Ergebnis, das Filmwirtschaft, Radioveranstalter, Buch- oder Zeitschriftenverlage und andere Unternehmen innerhalb der Kultur- und Kreativbranche erzielten. Auch die Zahl der Erwerbstätigen lag mit 127.500 höher als in allen anderen Medienbranchen. Dies ist einerseits auf die große Anzahl von Künstlern oder Musikpädagogen in diesem Bereich zurückzuführen – andererseits spielen auch hier Musikurheber wie Komponisten oder Textdichter eine entscheidende Rolle.

Musikveranstaltungen mit höchster Bruttowertschöpfung
Mit einer Bruttowertschöpfung von 1,05 Milliarden Euro (27 Prozent der Gesamtwertschöpfung) identifizierte die Analyse den Bereich „Musikveranstaltungen“ als bedeutendsten Teilmarkt. In diesem Sektor sind alle Unternehmen zusammengefasst, die Live-Konzerte veranstalten oder für Veranstalter aus diesem Bereich Dienstleistungen erbringen. Allein im untersuchten Zeitraum haben private Haushalte rund 2,8 Milliarden Euro für Konzerte und Musikaufführungen ausgegeben. Dabei entfielen 1,6 Milliarden Euro auf Pop- und Rockkonzerte bzw. Festivals, 1,1 Milliarden Euro auf Opern-, Klassik- und Musicalaufführungen sowie 0,1 Milliarden auf Konzerte in Musik-Clubs. Für Live-Veranstaltungen geben die Konsumenten damit inzwischen fast doppelt so viel Geld aus wie für den Kauf von Tonträgern und digitaler Musik. Darüber hinaus gab die große Mehrzahl der Musikveranstaltungsunternehmen positive Prognosen zur Umsatz- und Gewinnentwicklung ab.

Bewegung bei den Verbänden der Veranstaltungswirtschaft
Derzeit stellen die Verantwortlichen der Berufsverbände der deutschen Live-Entertainment-Industrie die Weichen, um zukünftig noch besser auf die Herausforderungen der Branche reagieren zu können. So trafen sich die Vorstände von bdv und VDKD im Juli 2017, um die vertraglichen Grundlagen für einen Zusammenschluss der beiden Organisationen auszuarbeiten. Der gemeinsame Verband soll ab 2019 den gesamten Wirtschaftszweig unter einem Dach repräsentieren.
Bereits im Jahr 2014 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt zudem der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt. Seither macht die GWVR die Ansprüche ihrer Mitglieder im Bereich der Konzertmitschnitte geltend, die etwa von Radio- und Fernsehsendern oder von Internetplattformen wie YouTube oder Spotify genutzt werden. Alleingesellschafter dieser neuen Verwertungsgesellschaft ist der bdv.