15 February 2012

Statement zu ACTA

Die in Europa bestehenden Standards zum Schutz der Kreativität und des Erfindungsreichtums seiner Bürgerinnen und Bürger stellen eine Errungenschaft dar, die in Zeiten der globalen Vernetzung an ihre Grenzen stößt. Das internationale Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) soll dazu dienen, diese Grenzen zu überwinden und die in Europa bestehenden Standards zum Schutz des geistigen Eigentums weltweit zu gewährleisten.
Die Regelungen des ACTA-Abkommens entsprechen sowohl bestehendem EU-Recht als auch der geltenden Rechtslage in Deutschland. Das internationale Handelsabkommen ACTA ist ein Signal vor allem an diejenigen Länder, die sich in freiwilligen Verhandlungen dazu entschlossen haben, sich dem in Europa bestehenden Schutzniveau anzunähern. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso besorgniserregend wie nicht nachzuvollziehen, dass sich das für Fragen des Urheberrechts zuständige Bundesjustizministerium nicht klar dazu bekennt, die in Deutschland und Europa bestehenden Standards auch auf internationaler Ebene nachhaltig zu stärken. Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums vom 8. Februar 2012, die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des internationalen Handelsabkommens ACTA ohne sachliche Begründung auszusetzen, soll die Entscheidung nun offenbar an das Europäische Parlament delegiert werden. Dazu der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker: „Mit diesem Rückzieher beschädigt die Bundesregierung die Achtung und den Respekt vor den Urhebern geistigen Eigentums – ein Armutszeugnis für die Kulturnation Deutschland.“