27 September 2018

Verlegerbeteiligung: Ergebnisse der Rückabwicklung stehen fest

Zur Erinnerung: Die GEMA hat zur Aufarbeitung der Rechtsfolgen eines Urteils des Berliner Kammergerichts (Urteil v. 14.11.2016) ein Elektronisches Bestätigungsverfahren (EBV) durchgeführt, in dem die Verlage ihre Berechtigung zum Empfang von Ausschüttungen zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 24. Dezember 2016 nachweisen konnten.

Das Ergebnis des EBV bzw. der darauf basierenden Neuberechnungen der Ausschüttungen im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 24.12.2016 steht nun fest und der Termin zur sogenannten Rückabwicklung am 1.11.2018 steht unmittelbar bevor.

Wie angekündigt werden Ihnen zur Rückabwicklung umfangreiche Begleitunterlagen zur Verfügung gestellt, damit Sie die Ausschüttungs- und Belastungsbeträge nachvollziehen können.

Im Einzelnen sind dies:

  • Die Detailaufstellungen gemäß Verteilungsplan § 58 Ziff. 1, 4, 5 (ehem. Einzelaufstellungen): Diese enthalten in gewohnter Weise eine Aufstellung der verrechneten Werke, der Beteiligungsquote und der Beträge.
  • Die Detailaufstellung Rückabwicklung: Diese wurde speziell für die Rückabwicklung entwickelt und listet im CSV-Format alle Umbuchungen pro Urheber / Verlag auf Werksbasis auf. Für jedes Werk mit Umsatz im Zeitraum von 1. Juli 2012 bis zum 24. Dezember 2016, das für die Rückabwicklung in Betracht kam, erscheint der Belastungsbetrag (für Verleger) bzw. der Betrag der Gutschrift (für Urheber).
  • Der Kontoauszug: Der am 1. November 2018 versendete Kontoauszug enthält neben Positionen aus den regulären Ausschüttungen (Nachverrechnungen zu den Sparten BM, E, ED, EM, KI, M, U, UD) die Beträge aus den ZPÜ-Nachzahlungen und der Rückabwicklung Verlegerbeteiligung.

Die Detailaufstellungen werden nur für die Rückabwicklung der Ausschüttungen auf Nutzungsrechte erstellt. Die Rückabwicklungsbeträge der Ausschüttungen auf gesetzliche Vergütungsansprüche werden pro Berechtigtem ermittelt und können nur auf dem Kontoauszug ausgewiesen werden.

Soweit sich nach dem Stichtag für die maschinelle Berechnung der Rückabwicklung Änderungen ergeben haben, erhalten Sie für die diesbezüglichen Korrekturen wie üblich separate Detailaufstellungen. Um Missverständnissen vorzubeugen werden wir Ihnen die Detailaufstellungen mit den Ergebnissen der maschinellen Berechnung zusammen mit den Detailaufstellungen der nachträglich vorgenommen Korrekturen zur Verfügung stellen. Der zeitliche Ablauf für die Bereitstellung der Unterlagen hat sich deshalb leicht geändert und sieht nun wie folgt aus:

Bis zum 8. Oktober Bereitstellung ‚Detailaufstellungen 1, 4 und 5‘ (frühere Bezeichnung: ‚Einzelaufstellungen‘) jeweils für die maschinell berechneten Werte und die nachträglichen Korrekturen.

Bis spätestens zum 31.10.2018 die dazugehörigen speziellen ‚Detailaufstellungen Rückabwicklung‘ jeweils für die maschinell berechneten Werte und die nachträglichen Korrekturen.

Achtung:  Um die Bereitstellung pünktlich sicherstellen zu können, müssen die Dateien aufgrund ihrer Menge und Dateigröße in GEMA-Download sukzessive freigegeben werden. Damit die Beträge nachvollziehbar sind, werden zuerst die Dateien aus der maschinellen Berechnung und danach die Dateien aus den Korrekturen bereitgestellt. Im Zuge dieser Bereitstellung kommt es zu einem erhöhten E-Mail-Aufkommen, welches je ausgewählten Selektionskriterien in GEMA-Download, analog zu regulären Ausschüttungen, variieren kann.

Ausführliche Informationen zu den kommenden Terminen und Begleitunterlagen finden Sie hier.