Vergütungsfreie Lizenz

Tonträgerwiedergabe unter Nutzung einer vergütungsfreien Lizenz (GEMA-NK-Lizenz)

Sofern Sie Werke des GEMA-Repertoires aufgrund einer von einem GEMA-Mitglied erteilten, standardisierten vergütungsfreien Lizenz kostenfrei nutzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Lizenzierungsabteilung der GEMA für den jeweiligen Nutzungsbereich eine Nutzungsmeldung für die Nutzung unter einer vergütungsfreien Lizenz einreichen. Nur auf diese Weise kann die GEMA die Vergütungsfreiheit der Nutzung bei der Lizenzierung bzw. Rechnungsstellung berücksichtigen.

Online Nutzungsmeldung

Wichtiger Hinweis für GEMA-Mitglieder und Nutzer: Vor Einreichung der Nutzungsmeldung bei der Lizenzierungsabteilung muss der Nutzer von dem betreffenden GEMA-Mitglied eine vergütungsfreie Lizenz für die Nutzung erhalten haben. Voraussetzung hierfür ist, dass das GEMA-Mitglied bei der GEMA einen Antrag auf Vergabe einer vergütungsfreien Lizenz gestellt hat und dieser von der GEMA bewilligt wurde. Der Antrag ist vom Mitglied über den Online-Service „Vergütungsfreie Lizenzen“ zu stellen, der unter folgendem Link abrufbar ist:

Es sind somit folgende Schritte erforderlich:

  1. GEMA-Mitglied stellt Antrag über den Online-Service „Vergütungsfreie Lizenz“

  2. Antrag wird von GEMA bewilligt, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  3. GEMA-Mitglied erteilt vergütungsfreie Lizenz an Nutzer

  4. Nutzer kann Nutzungsmeldungsformular bei der Lizenzierungsabteilung einreichen

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E-Mail:  mitgliederservice@gema.de  

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