Alle Infos zur GEMA Anmeldung für die Gastronomie

Personen sitzen an einem Tisch mit verschiedenen Speisen und Getränken.

Musik in der Gastronomie: Hebt die Stimmung und den Umsatz.

Ob Restaurant oder Kneipe, Café oder Bar, Gaststätte, Systemgastronomie oder Nachtclub: Musik hebt die Stimmung, sorgt für eine angenehme Atmosphäre und steigert das Wohlbefinden Ihrer Gäste. Mit Musik bleiben diese in der Regel länger sitzen und konsumieren mehr. Aus diesem Grund hat sich z. B. das Genre der Barmusik etabliert – entspannte Klänge, die für den Genuss von mehr Getränken sorgen. Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Bei uns melden Sie die Musik für Ihren gastronomischen Betrieb an, aber auch für besondere Anlässe wie Weihnachtsmärkte oder Straßenfeste.

So können Sie Musik in der Gastronomie nutzen

Mit Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen

Musik in der Kneipe oder Bar gehört für die meisten Gäste einfach dazu. Aber auch im Restaurant und Café lässt sich mit der passenden Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen. Sie wird ein „Teil“ der Einrichtung. Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Musik spielen, die Ihnen und Ihren Gästen gefällt. Nutzen Sie dafür Tonträger (Tarif M-U), Radio (Tarif R) oder das Fernsehen (Tarif FS). Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Hintergrundmusik im GEMA Onlineportal an.

Vier Personen sitzen gemeinsam an einem Tisch in der Gastronomie.
Zwei Personen singen gemeinsam auf einer Bühne, einer spielt Gitarre.

Mit Veranstaltungen ein größeres Publikum ansprechen

Sie planen z. B. eine Barnacht, ein Konzert mit Live-Musik oder einen Abend mit DJ? Mit Veranstaltungen können Sie Aufmerksamkeit erzeugen, ein größeres Publikum ansprechen und Ihre Gäste an sich binden. Wichtig: Veranstaltungen sind nicht über Ihren Hintergrundmusikvertrag abgedeckt, sondern müssen separat angemeldet werden. Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an.

So melden Sie Musik in der Gastronomie im Onlineportal an

  1. Den Preis für Hintergrundmusik/Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

So können Sie bis zu 33,4 % sparen

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Hintergrundmusik
Wenn Sie unsere Tarife für Tonträger (Tarif M-U) oder Radio (Tarif R) mit dem Tarif für Fernsehen (Tarif FS) miteinander kombinieren, erhalten Sie einen Rabatt auf Ihren Fernseh-Vertrag. Ermitteln Sie den günstigeren Preis einfach über Berechnen & Musik anmelden.
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Veranstaltungen
Bei einem Pauschalvertrag mit Kontingent erhalten Sie ab 11 Veranstaltungen 10 % auf den Gesamtbetrag sowie ab 31 Veranstaltungen 14,5 %. Voraussetzung ist die Anmeldung der einzelnen Veranstaltungen zum Kontingent über unser Online-Portal. Bei Interesse an einem Pauschalvertrag mit Kontingent senden Sie uns bitte per Brief eine Anfrage an GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin – oder die Anmeldung Ihres Kontingents per E-Mail an kontakt@gema.de
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Gesamtvertragspartner
Sind Sie Mitglied in einem Verein oder Verband, der ein Gesamtvertragspartner der GEMA ist? In diesem Fall erhalten Sie bis zu 20 % Rabatt auf alle Rechnungsbeträge. Die Voraussetzung: Der Verein oder Verband muss Sie rechtzeitig als Mitglied bei uns gemeldet haben. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Gesamtvertragspartner-Seite.

Die wichtigsten GEMA Tarife für die Gastronomie im Überblick

Für Gaststätten, Hotels und Pensionen gibt es eine eigene Tarifübersicht. Darin finden Sie alle relevanten Preise und Tarife für Hintergrundmusik und Veranstaltungen, für Online-Nutzungen und Telefonwarteschleifen.  
Ein Mann spielt Gitarre auf einer Bühne in einem gestreiften Hemd.

Warum muss ich für meinen gastronomischen Betrieb an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Salon, Studio oder Shop Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem gastronomischen Betrieb. 

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
Ein Koch richtet einen Teller in der Küche an.

Preis berechnen und Musik für Gastronomie im Onlineportal anmelden

Preis berechnen & Musik anmelden

FAQ – häufige Fragen zur GEMA und Gastronomie

Bitte geben Sie immer das vollständige Eintrittsgeld (inkl. Menü-Preis) an, und teilen Sie uns mit, dass in diesem Eintrittsgeld ein Menü-Preis enthalten ist. Wir können dann das Eintrittsgeld, das der Lizenz zugrunde gelegt wird, um zwei Drittel vermindern.

Entscheidend ist, welche Räume mit Musik bespielt werden. Diese fließen in die Berechnung ein. Wir verrechnen die Raumgröße in 100-qm-Schritten:

  • 1 qm bis 100 qm
  • 101 qm bis 200 qm
  • usw.
Einen Nachlass in Höhe von bis zu 20 % erhalten Sie als Musiknutzer, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.

Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung und zum Einreichen der Setlist einhalten.

Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.

In der Setlist benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Titel der Musikstücke
  • Urheberin/Interpret und Bearbeiterin

Bei Konzerten der Ernsten Musik zusätzlich:
  • die Anzahl der ausübenden Künstler Künstler (Musikerinnen, Sänger) 

  • die Spieldauer des Titels – für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis
  • Sofern sie Ihnen vorliegen: die Mitgliedsnummern der Urheberinnen und deren Werknummern sowie die Verlage

Ihren Betrieb melden Sie ab, indem Sie Ihren Vertrag mit uns kündigen. Loggen sich dazu im GEMA Onlineportal ein. Unter Mein Bereich in Meine Verträge können Sie unter Optionen den aktiven Vertrag kündigen. Dabei geben Sie noch das Kündigungsdatum und den Kündigungsgrund an. Wichtig: Die Kündigungsfrist hängt von der Vertragslaufzeit ab, die Sie gewählt haben: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. 

Oder ziehen Sie lediglich um und möchten Ihren gastronomischen Betrieb woanders fortführen? In dem Fall können Sie uns im Onlineportal auch den Umzug mitteilen. Wie das geht, steht in unserem Hilfecenter-Artikel

Über das Onlineportal können Sie auch weitere Veranstaltungen anmelden. Dazu gehören sowohl Konzerte mit Unterhaltungsmusik, Wortkabarett- oder Comedy-Veranstaltungen, Lesungen mit Musik, Premierenpartys, Filmvorführungen oder Veranstaltungen wie ein „Tag der offenen Tür“ mit Livemusik oder der „Theaterball“. 

Außerdem können Sie über das Onlineportal auch die Nutzung von Hintergrundmusik melden, beispielsweise die Tonträger- oder Radionutzung im Theatercafé.

Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist beträgt einen Monat zur nächsten Fälligkeit.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihren direkten Ansprechpartner in der Abteilung Key-Account-Management, in München oder kontaktieren Sie uns telefonisch: 030 588 58 999 oder per E-Mail über: kontakt@gema.de.

Von nichts kommt nichts – dieses Sprichwort gilt auch für Musik. Hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichter steckt harte Arbeit. So wie das Patentrecht den Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden – mit einem gesetzlich verbrieften Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Hier unterstützt die GEMA beide Seiten, indem sie den Nutzern die Rechte einräumt und den Urhebern die dafür angemessene Vergütung sichert. Die GEMA ist also der Partner und die Schnittstelle zwischen Ihnen und den kreativen Urhebern, die eben genau diesen Erfolgsfaktor geschaffen haben. Unser Ziel: Der Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder, die Vertretung ihrer Interessen und die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Der Erwerb einer Lizenz ist die Voraussetzung für eine faire Entlohnung von Musikschaffenden und damit für das Fördern von Musik.

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender

In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.

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