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Bildtonträger mit Spielen

Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern mit Spielen (Tarif V-BT-G)
 

Tarif für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern mit Spielen (Games) jeder Art durch Videotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Videoclubs und vergleichbare Betriebe zum persönlichen (privaten) Gebrauch gemäß § 27 Abs. 1 UrhG.

Erläuterung: Wenn Sie Bildtonträger mit Spielen verleihen oder vermieten, müssen Sie die Musik, die darauf verwendet wird, von uns lizenzieren lassen. Hier gilt der Tarif V-BT-G.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Einzelhandelsgeschäfte mit Game-Vermietung/-verleih
  • Videoclubs mit Game-Vermietung/-verleih
  • Videotheken

So melden Sie Bildtonträger mit Spielen an

Um den Tarif anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:

  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
  • Rechnungsanschrift
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
  • Datum/Beginn der Musiknutzung
  • Art der Musiknutzung: Vermieten von Bildtonträgern mit Spielen

Alle Details zum Tarif

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