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Ladenfunk

Tarif für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen und Ladenfunk (Tarif R)
 

Die Vergütungssätze R gelten für die öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires durch Hörfunksendungen (Radio) im Rahmen der Beschallung mit Hintergrundmusik.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Tombolaveranstaltungen im Freien
  • Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes
  • Schaustellerbetrieben
  • Zügen (Tanz- und Gesellschaftswagen)
  • Flugzeuge, Schiffe, Reisebusse
  • Gastronomischen Betrieben
  • Aufenthaltsräumen, Warteräumen
  • Kurgärten und Strandpromenaden
  • Bowlingbahnen, Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
  • Fitnessstudios, Sportstudios
  • Spielhallen
  • Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
  • Einzelhandelsgeschäften, Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen
  • Passagen und Parkflächen
  • Werkräumen und Büros

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Hintergrundmusik ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Weitere Informationen zum Tarif

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