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Unternehmenshörfunk & Unternehmensfernsehen

Tarif für Unternehmenshörfunk und -fernsehen (Tarif S-VR-RF)

Sendung von Werken des GEMA-Repertoires mittels Satellit, Kabel oder ähnlicher technischer Einrichtungen, im Rahmen von Laden-/Unternehmenshörfunk sowie von Laden-/Unternehmensfernsehen.

Der Tarif S-VR-RF gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. m. § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) im Rahmen von Laden-/Unternehmenshörfunk sowie von Laden- bzw. Unternehmensfernsehen. Bei Angeboten, die sich auch an private Haushalte richten, findet der Tarif S-VR-RF keine Anwendung.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Unternehmen, die eigens produzierte Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe in Einzelhandelsunternehmen, Filialbetrieben etc. mittels technischer Einrichtung bereitstellen.

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