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Neustart Kultur

Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft
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Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt.
NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Dadurch sollen neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.

Das Programm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gliedert sich in vier Teilprogramme: Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. Diese Maßnahmen werden mit insgesamt 250 Millionen gefördert. So sollen Kultureinrichtungen. deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert, auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Die GEMA koordiniert die Förderung des Investitionsprogramms für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals und wendet die Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entsprechend an.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Teilprogramm von NEUSTART KULTUR. Die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gesetzte Antragsfrist für das Förderprogramm ist am 30.11.2020 ausgelaufen. Die GEMA koordiniert aktuell die Vergabe weiterer 19 Millionen Euro an Antragsteller auf der Warteliste.

Die Antragsphase für die Fördermittel ist bereits abgeschlossen. Bis zum Ende der Beantragungsfrist gingen 737 Anträge bei der GEMA ein. Darunter befinden sich auch 280 Anträge, die nach dem 27.10.2020 eingereicht wurden, und die zunächst auf eine Warteliste gesetzt wurden. Dank der nun bewilligten zusätzlichen 19 Millionen Euro kann die GEMA auch diese Anträge bei der Vergabe der Fördergelder berücksichtigen. Neue Anträge werden nicht mehr abgenommen.

Die GEMA prüft nun die Anträge der Warteliste und wird sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen. Antragsteller der Warteliste, die nun berücksichtigt werden können, haben bis zum 28.02.2021 Zeit, fehlende Dokumente nachzureichen. In Ausnahmefällen kann diese Frist, nach Absprache mit der GEMA, verlängert werden.

Fragen zu bereits gestellten Anträgen beantworten wir Ihnen weiterhin gern per Mail unter neustartkultur@gema.de.

Allgemeine Informationen

Die Fördergrundsätze für das Investitionsprogramm finden Sie ab sofort hier.

Die Verteilung der Fördergelder für die anderen Kultur- und Medienbereiche übernehmen verschiedene Organisationen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die folgenden Kontaktstellen:  

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die GEMA von Montag bis Freitag von 07 bis 18 Uhr unter der Hotline 030 58991992. Oder senden Sie uns eine E-Mail an neustartkultur@gema.de.