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Gemeinsam jubeln – mit dem EM-Tarif

Endlich! Am 14.06.2024 wird die Fußball-Europameisterschaft angepfiffen. Einen Monat lang Spiele live mitverfolgen, mitfiebern und die Teams anfeuern – hoffentlich auch gemeinsam mit Ihren Gästen.

Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Daher haben wir mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen passenden EM-Tarif vereinbart. Mit der Anmeldung des Tarifs erwerben Sie das Recht, sämtliche Spiele der EM 2024 vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 live zu übertragen.

Ihr Weg zum EM-Tarif

  1. Im Preisrechner den Button EURO 2024 anklicken

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Unternehmensdaten eingeben und Anmeldung abschicken

Jetzt kommen Sie ins Spiel!

Sie haben noch keine Lizenz erworben und nutzen für die Dauer der EM 2024 Bildschirme über 42 Zoll (106 cm)? Dann bieten wir Ihnen folgende Optionen – unabhängig von der Anzahl Ihrer Wiedergabegeräte oder Leinwände und je nach Größe des Veranstaltungsortes:
  • Raumgröße bis 200 m²: 126,66 €
  • Raumgröße von 201 m² bis 400m²: 253,31 €
  • Je weitere 100 m²: 63,32 € 
Darin sind die Kosten für die GVL (Ansprüche der ausübenden Musiker), die VG-Wort (Rechte der Kommentatoren), Corint Media (Rechte der privaten Sendeunternehmen) sowie die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
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Eine ebenfalls günstige Alternative

Es kann für Sie günstiger sein, eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) zu erwerben, wenn:

  • Sie nur einen Bildschirm bis 42 Zoll (106 cm) oder
  • einen Großbildschirm ab 43 Zoll (109 cm) in einem Raum aufstellen, für den Sie bereits einen GEMA Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern/Hintergrundmusik oder Radio abgeschlossen haben.

Wichtig: Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der EM 2024 selbstverständlich nicht zusätzlich lizenziert werden. Eventuelle Nachlässe für bereits bestehende Lizenzverträge werden natürlich angerechnet.

Wenn Sie den Tarif FS anmelden möchten, klicken Sie bitte ebenfalls den Button EURO 2024 im Preisrechner und treffen Sie die für Sie zutreffende Auswahl.

FAQ - Häufige Fragen zum EM-Tarif

Von nichts kommt nichts – dieses Sprichwort gilt auch für Musik. Hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichter steckt harte Arbeit. So wie das Patentrecht den Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden – mit einem gesetzlich verbrieften Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Hier unterstützen wir beide Seiten, indem wir den Nutzern die Rechte einräumen und den Urhebern die dafür angemessene Vergütung sichern. Unser Ziel: Der Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder, die Vertretung ihrer Interessen und die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Mit Ihrem Erwerb einer Lizenz schaffen Sie die Voraussetzung für eine faire Entlohnung von Musikschaffenden und fördern damit die Musik.

Das geht am einfachsten über unser Onlineportal. Klicken Sie im Preisrechner auf das Schlagwort EURO 2024. Anschließend können Sie sich einloggen/registrieren und ihre Anmeldung abschließen.

Sie haben keine technische Möglichkeit, Ihr Anliegen online einzureichen? Dann sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns unter 0331 24042-1046 (Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr) an und wir helfen Ihnen weiter. 

Im Rahmen der Spiele werden rund um den Wettkampf Reporterkommentare wiedergegeben und immer wieder Musikwerke übertragen, die urheberrechtlich geschützt sind, so z. B. der offizielle EM-Song.

Daher haben wir mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen entsprechenden Tarif vereinbart. Mit einer Anmeldung erhalten Sie das Recht, während des kompletten Zeitraums der EM 2024 alle Spiele live zu übertragen.

Eine Übersicht über die entstehenden Lizenzkosten finden Sie in unserem Preisrechner oder direkt im Tarif. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an uns wenden. Wir sind unter 0331 24042-1046 von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr gern für Sie da. 

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender

In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.

Wenn Sie eine Lizenz nach diesem Tarif erworben haben, haben Sie die Möglichkeit, die Spiele unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte oder Leinwände zu zeigen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Raumgrößen. Bei der Berechnung der Pauschalen wird die Gesamtfläche der Nutzung zugrunde gelegt, d. h. es können mehrere Nutzungsräume zusammengelegt werden!

Bei Nutzung von Bildschirmen bis 42 Zoll (106 cm Diagonale), Nutzung eines Großbildschirmes ab 43 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik gelten die tariflichen Vergütungssätze FS, die günstiger ausfallen als die EM-Pauschale.

Die Lizenz gilt nur für die reine Übertragung der Spiele, nicht bei Veranstaltungen.

Für Übertragungen einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung), z. B. nur 3 Deutschland-Spiele oder das Finale, finden die Vergütungssätze des Tarifs M-SP I. 1 Anwendung. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer.

Bei Public Viewing, Übertragung mit Veranstaltungscharakter sind die Tarife U-V / M-V oder U-ST anzuwenden. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt. Bei Fragen zur Kalkulation stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Seite.

Hier finden Sie den Spielplan.

Nein, der EM-Sondertarif gilt ausschließlich für die Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter. Bei Wiedergaben mit Veranstaltungscharakter finden in Abhängigkeit von der weiteren Musiknutzung die Vergütungssätze der Tarife U-V, M-V bzw. M-SP Anwendung.

Ja, "Öffentliche Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an die UEFA. Diese Lizenzgebühren werden auf Basis der Zuschauerkapazität erhoben.“

Ausnahmen:

Bars

„Öffentliche Übertragungen in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der UEFA, insofern sie Fernsehgeräte in ihren Räumlichkeiten betreiben, die relevante TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen besitzen, sofern solche Veranstaltungen nicht gesponsert werden und kein Eintrittsgeld erhoben wird.“

Kleine Veranstaltungen

„Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird die UEFA keine Lizenz für Veranstaltungen verlangen, an denen bis zu 300 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben. Somit wird sowohl für den Veranstalter als auch für die UEFA unnötige Papierarbeit vermieden.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der UEFA.

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