12 January 2011

Guter Jahresbeginn: GEMA-Mitglieder ermöglichen durch eine Neuregelung die Verteilung außerordentlicher Einnahmen in Höhe von rund 47 Millionen Euro

Am heutigen Mittwoch, den 12. Januar 2011, fand in München eine außerordentliche Mitgliederversammlung der GEMA statt. Knapp 500 Mitglieder waren der Einladung gefolgt. Beraten und entschieden haben die Mitglieder über eine Neuregelung, welche künftig die Verteilung für nachträgliche Einnahmen regelt, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs erzielt werden.
Unmittelbarer Anlass für die außerordentliche Mitgliederversammlung war, dass die GEMA im Jahr 2010 von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Nachzahlungen in Höhe von rund 47 Millionen Euro aus der Geräteabgabe für PCs für 2002 bis 2007 erhalten hat. Diese Nachzahlungen sind das Ergebnis einer Einigung, die die ZPÜ nach langen Verhandlungen mit den vom Bundesverband Computerhersteller (BCH) vertretenen Unternehmen erzielen konnte.
Um die nun zur Verfügung stehenden Mittel schnellstmöglich an die GEMA-Mitglieder verteilen zu können, hatte der Aufsichtsrat der GEMA im Dezember 2010 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Mit der von der außerordentlichen Mitgliederversammlung nahezu einstimmig beschlossenen Neuregelung ist nicht nur eine Grundlage für eine möglichst leistungsgerechte, effiziente und kostengünstige Verteilung der ZPÜ-Nachzahlungen, sondern auch anderer außerordentlicher Einnahmen geschaffen worden.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir freuen uns sehr, dass nach den langen, letztlich erfolgreichen Verhandlungen nun diese große Summe an die Berechtigten verteilt werden kann. Die Mitglieder haben heute unseren Vorschlag zur Regelung der Verteilung außerordentlicher Einnahmen mit großer Mehrheit und ohne Änderungswünsche angenommen. Auf dieser Grundlage kann eine Verteilung der ZPÜ-Nachzahlungen voraussichtlich im Sommer 2011 vorgenommen werden.“