18 April 2008

Jahrespressekonferenz 2008: Aktuelles zur Urheberrechtsreform

Berlin, 22. April 2008. Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ am 11. April 2008 mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet.
Durch das Gesetz soll erreicht werden, dass Verletzungen des Urheberrechts und anderer Rechte des geistigen Eigentums in Zukunft leichter und effektiver geahndet werden können.

Voraussetzung einer jeden erfolgreichen Verfolgung von Rechtsverletzungen ist, dass der Verletzer bekannt ist. Häufig sind zur Identifikation des Verletzers jedoch Informationen von Dritten erforderlich, die selbst nicht Rechtsverletzer sind, so z.B. von Internet-Service-Providern. Hier setzt der erweiterte zivilrechtliche Auskunftsanspruch des neuen Gesetzes an: Auch von solchen Dritten können Rechteinhaber künftig Auskünfte über den Verletzer verlangen. Der Drittauskunftsanspruch setzt voraus, dass die Rechtsverletzung ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht, so der Gesetzestext. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsverletzer einen „unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil“ erlangt oder aber der Rechteinhaber einen (nicht unbeträchtlichen) Schaden erleidet.

Ein weiterer Punkt der Durchsetzungsrichtlinie ist die Festsetzung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen. Das Gesetz sieht nun eine Obergrenze der Kosten für die erste anwaltliche Abmahnung bei 100 € vor. Dies gilt jedoch nur für einfach gelagerte Fälle, bei denen das Urheberrecht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs in unerheblichem Umfang verletzt wird.


Seit dem 1. Januar 2008 gilt das Urheberrechtsgesetz in der Fassung des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ vom 26. Oktober 2007. Mit dem so genannten „Zweiten Korb“ sind insbesondere einige für die Urheber wichtige Änderungen hinsichtlich der Regelungen zur privaten Vervielfältigung in Kraft getreten.

Erst in den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das gewünschte Ziel, schnell zu angemessenen Vergütungen der Rechteinhaber zu kommen, tatsächlich über Verhandlungen zwischen Industrie und Rechteinhabern erreicht werden kann (oder aber der Gesetzgeber wieder eingreifen muss). Auf Seiten der Verwertungsgesellschaften leistet die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), deren geschäftsführende Gesellschafterin die GEMA ist, in diesem Zusammenhang einen erheblichen Beitrag, damit diese Verhandlungen verantwortungsvoll und im Bemühen um Einigung geführt werden. Gleiches erwartet sie von der Industrie.

Nicht nur die offenen Fragen und noch ausstehenden Antworten zur Umsetzung von neuen Regelungen im Rahmen des Zweiten Korbs, sondern auch die Entschließung des Deutschen Bundesrates vom 21. September 2007, die eine Reihe von Besorgnissen und Wünschen der Länder enthält, führen zur Forderung nach einem „Dritten Korb“ der Urheberrechtsreform, der sich vorrangig mit Belangen von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur befassen soll.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wenn durch die Entwicklung der Technik die Gesellschaft einen nahezu unbegrenzten Zugriff auf die Werke ihrer Autoren, Komponisten und vieler anderer Kulturschaffender erhält, ohne diesen entsprechend zu vergüten, dann müssen sich Politik und Gesellschaft unbedingt darüber Gedanken machen, wie die schöpferischen Menschen in Zukunft besser geschützt und honoriert werden können“.

Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Vergütung, die ihm für die Nutzung des Titels zusteht, auch tatsächlich erhält. Genau hierfür zu sorgen, ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA. Neben der Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche verfolgt die GEMA noch ein zusätzliches Ziel: den Erhalt der Musikkultur und ihrer kreativen Vielfalt.


Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.


Pressekontakt:
Bettina Müller: bmueller@gema.de, 0172-8509707
Angelika Schindel: aschindel@gema.de, 0171-5220227