Eigenpräsentation von GEMA Mitgliedern

Als GEMA Mitglied haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre Werke Online anzubieten und dafür Werbung zu machen. Auch als GEMA Mitglied treten Sie dabei generell als Lizenznehmer auf und die Lizenzerteilung erfolgt nach den veröffentlichten Tarifen. Ein Sonderfall stellt das Angebot Ihrer Werke zum kostenfreien Streaming und zum kostenfreien Download auf Ihrer eigenen Webseite im Rahmen einer Eigenpräsentation dar. Der Lizenzerwerb ist in diesem Falle für Sie kostenlos möglich.

Streaming und Download auf Ihrer eigenen Webseite im Rahmen einer Eigenpräsentation

Die GEMA unterstützt ihre Mitglieder bei der Präsentation eigener Werke auf dem persönlichen Webauftritt. Mit diesem Mitglieder-Service will die GEMA die Möglichkeiten ihrer Mitglieder verbessern, sich und ihre Werke einem breiten Publikum vorzustellen, den Bekanntheitsgrad zu steigern und damit die Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg am Markt zu erhöhen.

Zu diesem Zweck können GEMA Mitglieder im Onlinportal eine vergütungsfreie Lizenz mit Wirkung für jeweils ein Jahr erwerben, auf deren Grundlage sie Besuchern ihrer Website eigene Werke sowohl zum unbegrenzten kostenfreien Streaming als auch zum kostenfreien Download (1.200 Promotional Downloads pro Jahr) anbieten dürfen.

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Sonstige Downloadangebote auf Ihrer Webseite

Alle Angebote von Musikinhalten zum Download auf Ihrer eigenen Webseite oder von Ihrem eigenen Webserver, die eine der Voraussetzungen zur kostenlosen Eigenpräsentation nicht erfüllen, müssen der GEMA vor Nutzungsbeginn gemeldet und nach den einschlägigen Tarifen lizenziert werden:

Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:

Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:

Download- oder Streamingangebot auf einer fremden Webseite

Entschließen Sie sich Ihre Werke von einer Plattform, die von Dritten betrieben wird, anbieten zu lassen, sieht die GEMA den Betreiber als primären Lizenzschuldner. Handelt es sich dabei um eine Plattform, die mit der GEMA bereits eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat - wie z.B. Amazon, iTunes oder Spotify -, ist die normale Werkanmeldung ausreichend. Da uns die lizenzierten Plattformen regelmäßig alle abgerufenen Werke melden, müssen Sie uns nicht zusätzlich mitteilen, was Sie anbieten lassen wollen. Bitte achten Sie hingegen darauf, möglichst detaillierte Angaben zur Autorenschaft bei der Beauftragung der Plattform zu machen.

Handelt es sich um eine Plattform, mit der noch keine Vergütungsvereinbarung besteht, ist derzeit nicht mit einer Vergütung für auf der Plattform stattfindende Abrufe zu rechnen.

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