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Eine Form der Alterssicherung für ordentliche Mitglieder

Jedes Jahr haben wir Einnahmen, die wir keinem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft konkret zuordnen können oder die frei sind. Derartige Einnahmen werden als „Ausfall“ bezeichnet. Wie hoch die Anteile der Mitglieder am Ausfall sind, ist im Verteilungsplan geregelt.
 
Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall für ihre Alterssicherung zur Verfügung. Zeitlich verzögert erhalten Sie daraus einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung im Rahmen des Wertungsverfahrens. Diese sogenannte GEMA-Alterssicherung erhalten Urheberinnen und Urheber, wenn sie seit mindestens 20 Jahren ordentliche GEMA Mitglieder sind und eine in den Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Verlage profitieren von der Alterssicherung bereits im Jahr nach Erreichen der ordentlichen Mitgliedschaft.

Infoblätter zur Alterssicherung

Eine kompakte Übersicht zur Alterssicherung für Urheberinnen und Urheber und Verlage finden Sie in unseren Informationsblättern.

Weitere Informationen

Regeln der Alterssicherung

Die genauen Regeln der Alterssicherung finden Sie in den Anhängen der Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren im aktuellen GEMA Jahrbuch.

Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.

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