Gutschein- & QR-Code

Der Versand oder das Aufbringen von Gutschein- oder QR-Codes stellt in der Regel eine Verlinkung zu einem Musikinhalt dar, der per Streaming oder Download abgerufen werden kann. Das Aufbringen, Anbieten oder Versenden solcher Codes an sich ist nicht vergütungspflichtig. Vergütungs- und Lizenzpflichtig ist die Anzahl der tatsächlichen Abrufe von der verlinkten Webseite oder dem verlinkten Webserver. Lizenzpartner der GEMA ist dementsprechend der Betreiber der Webseite bzw. des Webservers, von dem aus die Musikinhalte abgerufen werden.

Musik-Abruf von eigener Webseite oder eigenem Webserver

Werden die Musikinhalte von Ihrer Webseite bzw. Ihrem Webserver abgerufen, sind Sie Lizenzpartner der GEMA. Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) und der Art des Angebots (Download/Streaming) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.

Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:
Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen in geringem Umfang (VR-OD 10)

Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
Musik & Musikvideos
Videos mit Musik
Ruftonmelodien („Klingeltöne“)

Musik-Abruf von Webseite bzw. Webserver, der von Dritten betrieben wird

Die GEMA sieht den jeweiligen Betreiber einer Webseite bzw. eines Webservers als Lizenzpartner für alle Musiknutzungen die dort stattfinden. Daher können wir nur dem Betreiber der Webseite bzw. des Webservers, über die die Musikinhalte öffentlich zugänglich gemacht werden, eine Lizenz erteilen.

Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) und der Art des Angebots (Download/Streaming) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.

Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:
Tarif zur Lizenzierung von Onlinenutzungen in geringem Umfang (VR-OD 10)

Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:
Musik & Musikvideos
Videos mit Musik
Ruftonmelodien („Klingeltöne“)