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Sie lassen die Tradition hochleben. Wir die Musik.

So melden Sie Ihr Schützenfest bei der GEMA an

Als Schützenverein pflegen Sie eine uralte Tradition und halten das Brauchtum hoch. Vor allem aber leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Ihre Feste und Feiern zählen zu den Höhepunkten im Jahr, die Sie buchstäblich mit Pauken und Trompeten begehen. Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Musikstücke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihr Schützenfest oder Ihre Veranstaltung mit Musik bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

So melden Sie Ihre Schützen-Veranstaltung an

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Onlineportal

Jetzt zum Webinar anmelden

In unserem neuen Webinar zeigen wir Ihnen alle wichtigen Basics rund um das Onlineportal und wie Sie Ihre Musiknutzung dort in wenigen Schritten bei uns anmelden. Sichern Sie sich ihren Platz und werden Sie alle Ihre Fragen los.

Termine:
Dienstag 13.06. | 16:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 15.06. | 10:00 - 11:30 Uhr

Ihre Vorteile im Onlineportal

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Unkomplizierte Bearbeitung

Die Anmeldung geht einfacher und schneller. Durch eine hilfreiche Kopierfunktion können Sie z. B. die Angaben von Ihren Veranstaltungen aus dem Vorjahr einfach übernehmen. Ändert sich etwas bei Ihren Veranstaltungen oder auch an Ihren Kundendaten, passen Sie das ebenfalls im Onlineportal an.

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Übersichtliche Darstellung

All Ihre Veranstaltungen sind im Onlineportal übersichtlich und transparent aufgelistet – inklusive Bearbeitungsstatus und Rechnungen. Ebenfalls praktisch: die Suchfunktion.

So sparen Sie Geld. Unsere Tipps:

  • Sind Sie vielleicht Mitglied in einem Verband, der Gesamtvertragspartner der GEMA ist? In dem Fall können Sie 20 % der Kosten einsparen. 
    Zur Gesamtvertragspartner-Seite

  • Reichen Sie für alle Veranstaltungsteile mit Livemusik jeweils eine Setlist ein und vermeiden Sie so Zusatzkosten.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Schützenvereine

Bei Livemusik ein Muss: die Setlist

  • Bei Livemusik benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die gespielten Musikstücke – die sogenannte Setlist. Denn nur mithilfe der Setlist können wir die Einnahmen an die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke ausschütten.
  • Vermeiden Sie Zusatzkosten aufgrund fehlender Setlists und leisten Sie einen Beitrag für die gerechte Verteilung der Einnahmen an die Musikschaffenden. Erhalten wir die Setlist (Musikfolge) von Ihnen nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen.

So reichen Sie Ihre Setlist online ein

Eine Setlist einzureichen, ist ganz einfach. Nutzen Sie dafür unser Onlineportal. In unserem Setlist-Tutorial erhalten Sie eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Hinweise und Tipps. 

Übrigens: Als Veranstalter können Sie die Setlist-Meldung an die Band delegieren. Mit Klick auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht wird ein Link an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Diese E-Mail können Sie dann an die Band weiterleiten. Sie erhalten eine automatische Information per E-Mail, nachdem die Band die Setlist eingereicht hat.

GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)

Warum müssen wir als Schützenverein bei Veranstaltungen an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Schützenverein Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. auf Veranstaltungen in Ihrem Schützenverein.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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Preis berechnen und Ihre Schützen-Veranstaltung im Onlineportal anmelden

Preis berechnen & Musik anmelden

FAQ – häufige Fragen zur GEMA Anmeldung für Schützenvereine

In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können. Um Ihre Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie Ihre Kundennummer und einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.
Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und erhalten dann Ihre Kundennummer mit Ihrer ersten Rechnung. Gehen Sie dazu auf Preis berechnen & Musik anmelden.

Wichtig: Als Schützenverein ordnen wir Sie der Branche Sportvereine zu. Bitte wählen Sie daher bei einer erstmaligen Registrierung in unserem Onlineportal aus der Liste der Branchen das Wort Sportvereine aus. Damit ermöglichen Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anmeldung.
Wie Sie Ihre Kundendaten ändern, erfahren Sie in unserem Hilfecenter unter Kundendaten ändern. Achten Sie bitte auf die vollständige Erfassung Ihrer Kundendaten. Geben Sie insbesondere bei Privatadressen Ihren Vor- und Nachnamen als Adresszusatz an, damit der Postbote die Post zustellen kann.
Eine fixe Zeitspanne gibt es hier nicht, aber wir empfehlen natürlich: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, bevor sie stattfindet.

Für Interessierte noch der rechtliche Hintergrund: Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung vor Stattfinden anzumelden. Das gilt ja auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.
Sie melden die Anzahl der Kapellen/Spielmannszüge und die Anzahl der Lautsprecherwagen. Am einfachsten können Sie das online erledigen.

Bitte geben Sie den Zweck eines Umzugs (Schützenkönig abholen, Weckruf) immer mit an. Wir prüfen für Sie, ob diese Musiknutzung ggf. über die Vereinbarung Ihres Gesamtvertragspartners abgegolten ist.
Bitte geben Sie immer das vollständige Eintrittsgeld an. Teilen Sie uns jedoch mit, dass in diesem Eintrittsgeld ein Anteil für Speisen und Getränke enthalten ist.

Kurz bevor Sie die Anmeldung über unser Onlineportal abschließen, finden Sie ein Feld für Anmerkungen. Erläutern Sie dort gerne, welche Kosten Ihnen für Speisen und Getränke entstehen. Für die Berechnung der Vergütung ziehen wir dann bei bis zu 75,00 € Eintritt pauschal 2/3 des Eintrittsgeldes ab.

Liegt das Eintrittsgeld höher als 75,00 €, benötigen wir von Ihnen bitte alle Belege zu den Kosten für Speisen und Getränke (Verzehranteil).

Beispiel: Königsball mit Buffet kostet 30 €. Hier legen wir 10 € als Eintrittsgeld zugrunde.
Bei Livemusik-Veranstaltungen – sprich bei Veranstaltungen mit Band/Musikern – müssen Sie eine Setlist für jeden Veranstaltungsteil einreichen, also bei Tanzveranstaltungen und Umzügen mit Livemusik und auch bei Ihren Platzkonzerten.

Bei reinen Tonträgerveranstaltungen müssen Sie keine Setlist einreichen. Um eine Tonträgerveranstaltung handelt es sich, wenn ausschließlich Musik von Tonträgern, also z. B. von CDs oder MP3-Dateien, gespielt wird.

Sie können sich das Abtippen und Einreichen der gespielten Lieder ersparen, indem Sie einen sog. Veranstaltungslink für eine bestimmte Livemusik-Veranstaltung erzeugen.

Den Veranstaltungslink erhalten Sie im Onlineportal

  1. Gehen Sie in den Bereich Meine Veranstaltungen. 
  2. Wählen Sie die entsprechende Veranstaltung aus und klicken Sie auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag.

Sie erhalten einen Link an Ihre hinterlegte E-Mailadresse. Diesen Link können Sie dann per E-Mail an die Band oder den Musiker weiterleiten. Ein Klick auf diesen Link führt die Musiker dann direkt in den Einreichungsprozess von Meine Setlists

Nachdem die Band die Setlist über den Veranstaltungslink eingereicht hat, erhalten Sie als Veranstalter automatisch eine Bestätigungs-E-Mail mit den wichtigsten Setlist-Informationen.

Weitere Informationen zu Meine Setlists

Als Veranstalter haben Sie die Pflicht, innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Setlist für die Livemusik einzureichen. Das können Sie bequem in unserem Onlineportal unter Meine Setlists erledigen.

Unser Tipp für Sie:
Reichen Sie zeitnah alle Setlists für Ihre Livemusik-Veranstaltungen, Umzüge und Platzkonzerte ein. So vermeiden Sie Zusatzkosten im Falle einer Nachberechnung (10 % zusätzlich zur tariflichen Vergütung). Diese wird fällig, wenn zur entsprechenden Rechn
Einen Nachlass in Höhe von 20 % erhalten Sie als Musiknutzer, wenn Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.

Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor Stattfinden und vollständig anmelden.
Bei Veranstaltungen mit Bezug zum Schützenwesen wie Schützenfest oder Königsball erhalten Sie den tariflich vorgesehenen Nachlass von derzeit 15 %.
Der Nachlass ist für Sie selbst nicht im Onlineportal auswählbar. Wir prüfen für Sie jedoch noch vor dem Rechnungsversand, ob Sie für Ihre Veranstaltung den Nachlass erhalten. Und bei Bezug zum Schützenwesen gewähren wir den Nachlass selbstverständlich.

Bei Veranstaltungen ohne Bezug zum Schützenwesen wie einer 90er-Jahre-Party oder Halloween gibt es keinen Brauchtumsnachlass.
Ihre Hintergrundmusik im Vereinsheim, z. B. mit Radio, Tonträgern oder Fernseher, können Sie am einfachsten über den Preisrechner anmelden.

Weitere Tipps und FAQ zu Ihrer Gastronomie im Vereinshaus finden Sie auf unserer Seite für die Gastronomie.
Oftmals meldet der Festwirt nur die Zeltveranstaltungen bei uns an, aber nicht die Umzüge und die Platzkonzerte. Klären Sie daher bitte rechtzeitig davor mit dem Festwirt, wer bei der GEMA die Umzüge und Platzkonzerte meldet, damit die Meldung nicht vergessen wird.
Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzern anlasten, die korrekt ihre Musiknutzungen anmelden und ihren Rechnungsbetrag zahlen.

FAQ – häufige Fragen zur GEMA Anmeldung für Schützenvereine

Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzern anlasten, die korrekt ihre Musiknutzungen anmelden und ihren Rechnungsbetrag zahlen.

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