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Ich habe eine Rechnung mit einer Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists erhalten. Was hat es damit auf sich?

Es ist unser Auftrag, dafür zu sorgen, dass Musikschaffende für ihre Leistung fair entlohnt werden. Deshalb müssen Sie als Veranstalter spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung eine Aufstellung der gespielten Werke, die sogenannte Setlist bzw. Musikfolge, bei uns einreichen.

Da uns diese für Ihre Veranstaltungen im Jahr 2022 nicht vorliegen, haben Sie diese Rechnung erhalten. Wichtig: Es ist nicht möglich, die Titellisten für das Jahr 2022 bei uns nachzureichen.

Weitere Informationen zur Nachberechnung für nicht eingereichte Setlists

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr