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Ich möchte Hintergrundmusik auf meiner Webseite verwenden. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Hintergrundmusik anbieten, greift bei uns der Tarif für Webseiten VR-OD 10 (II.2.b.3 Lizenzpaket Hintergrundmusik). Dieser gilt bei reiner Musik (Audios) als auch bei Videos. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Lizenzshop unter Online.

Hintergrundmusik wird beim Öffnen der Webseite abgespielt, ohne dass der Webseitenbesucher eine Auswahl tätigen muss. Diese wird oft mit Musik in Videos verwechselt. (Für Musik in Videos gilt aber die Lizenz für Video on Demand Streaming/Download). Eine genaue Definition sowie mehr zu den Abrufzahlen und Preisen finden Sie unter unserem Tarif für Webseiten.

Wichtig ist, dass Sie ggfs. weitere Rechte einholen, z. B. das Filmherstellungsrecht/ Bearbeitungsrecht (i. d. R. beim Musikerlag) oder das Leistungsschutzrecht (i. d. R. beim Label).

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr