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Ich möchte Hintergrundmusik auf meiner Webseite verwenden. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Hintergrundmusik anbieten, greift bei uns der Tarif für Webseiten VR-OD 10 (II.2.b.3 Lizenzpaket Hintergrundmusik). Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal.

Hintergrundmusik wird beim Öffnen der Webseite abgespielt, ohne dass der Webseitenbesucher eine Auswahl tätigen muss. Diese wird oft mit Musik in Videos verwechselt. (Für Musik in Videos gilt aber die Lizenz für Video on Demand Streaming/Download). Eine genaue Definition sowie mehr zu den Abrufzahlen und Preisen finden Sie unter unserem Tarif für Webseiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr