Herstellungsrecht für UGC selbst lizenzieren
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Was ist zu tun, wenn ich das Herstellungsrecht für gewerblichen Content auf UGC-Plattformen selbst lizenzieren will?
Die Neuregelung ermöglicht es dem Berechtigten, das Herstellungsrecht für gewerblichen Content auf UGC-Plattformen selbst zu lizenzieren, für nicht-gewerbliche Inhalte aber durch die GEMA wahrnehmen zu lassen. Gemäß § 1 i (4) Absatz 2 BerV haben die Berechtigten die Möglichkeit, das Herstellungsrecht für gewerblichen UGC-Content in Bezug auf jede einzelne Plattform zurückzurufen („Opt Out“). Auch ein pauschaler Rechterückruf für alle UGC-Plattformen ist möglich. Gleichzeitig kann die GEMA das Herstellungsrecht für nicht-gewerblichen Content im Rahmen der Neuregelung pauschal lizenzieren.
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