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Wie funktioniert der Rechterückruf für gewerblichen UGC im Rahmen der Neuregelung? Gilt da eine Frist?

Die Details der Rechteklärung für das Herstellungsrecht bei UGC-Plattformen sind in Wahrnehmungsbedingungen geregelt, die Sie unter Wahrnehmung des Herstellungsrechts einsehen können. 

Um dem Berechtigten die Entscheidung über den Rechterückruf zu ermöglichen, informiert die GEMA vorab über den bevorstehenden Abschluss eines Lizenzvertrags für eine UGC-Plattform. Die Information erfolgt auf der GEMA Website. Die Frist für die Erklärung des Rechterückrufs in Bezug auf einzelne Dienste beträgt 4 Wochen ab Veröffentlichung der Informationen der GEMA, dass sie das Herstellungsrecht für diesen Dienst lizenzieren möchte. Ein pauschaler Rückruf für alle Dienste kann grundsätzlich jederzeit erklärt werden und umfasst dann jeweils alle Dienste, hinsichtlich derer die GEMA nicht mindestens 4 Wochen vor Erklärung des Rechterückrufs mitgeteilt hat, dass sie das Herstellungsrecht für gewerblichen UGC zu lizenzieren beabsichtigt. Der Rechterückruf kann auch von Verlagen für die von ihnen vertretenen Urheber erklärt werden. Verlage, die von mehreren Urhebern mit der Erklärung des Rechterückrufs beauftragt sind, können den Rückruf für die Werke aller von ihnen vertretenen Urheber gemeinsam erklären oder die Erklärung auf die Werke einzelner Urheber beschränken. Ein Rechterückruf für einzelne Werke oder Nutzungen ist dagegen nicht möglich.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr