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Was ist der Unterschied zwischen einer Coverversion und einer Bearbeitung eines Werks?

Coverversion (Cover): Ein Cover ist eine neue Einspielung eines bestehenden Musikstücks, möglicherweise auch mit anderen Instrumenten. Die Urheberangaben entsprechen daher der Originalversion, z. B. beim Einreichen einer Setlist im Rahmen einer Live-Veranstaltung.

Urheberansprüche jeglicher Art darf der Interpret bzw. die Interpretin oder die Band daraus nicht ableiten. Daher wird ein Cover nicht als neues Werk bei der GEMA angemeldet.

Wird ein Cover öffentlich wiedergegeben oder aufgeführt, erhalten wir eine Meldung vom Veranstalter und können die Tantiemen an die Urheberinnen und -urheber verteilen.

Bearbeitung: Hier wird die Musik oder der Text des Werks verändert. Bei urheberrechtlich geschützten Werken benötigt der Bearbeitende immer eine Bearbeitungsgenehmigung der Rechteinhaber.

Hinweis: Wir können nicht beurteilen, ob es sich um eine Bearbeitung oder um ein Cover handelt. Das können nur die Rechteinhaber des Originalwerks.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr