Personen tanzen auf Festival

Livemusik

Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (Tarif U-V)
 

Die Vergütungssätze U-V finden – unabhängig von der Art der Veranstaltung und unabhängig in welchem Zusammenhang die Musikaufführung stattfindet – für Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter Anwendung. 

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

Dieser Tarif gilt z. B. für
  • Ball, Vereinsfest
  • Bunter Abend
  • Karnevalssitzung, Prunksitzung, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching
  • Zeltfestveranstaltung, Bierzelt, Kirchweih, Kirmes, Kerve
  • Umzug
  • Tanzveranstaltung
  • Events vor geladenen Gästen
Dieser Tarif gilt NICHT für
  • Konzerte (U-K)
  • bühnenmäßige Aufführungen (U-BÜH)
  • Tanzlokale (U-T)
  • Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten u. ä. Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld oder sonstigen Kostenbeitrag, die im Freien stattfinden (U-ST)

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Livemusik ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Weitere Informationen

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