Mitgliederversammlung 2024: Jetzt registrieren

Beschlüsse

Zahlreiche GEMA Mitglieder nahmen vom 9. bis zum 11. Mai 2023 an der hybriden Mitgliederversammlung teil. Sie diskutierten Fragen der künftigen Gestaltung ihres Vereins und entschieden über Neuerungen im Regelwerk.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere mehrere Regelwerksänderungen beschlossen, die verschiedene Aspekte der Onlinenutzung von Musik betreffen. Vor dem Hintergrund neuer Gesamt-verträge befassten sich gleich zwei Anträge mit den Onlineangeboten der Sendeunternehmen: Da-mit die Sender bei Produktionen für ihre immer relevanter werdenden Mediatheken einfach und rechtssicher auf GEMA Repertoire zurückgreifen können, wurden die Voraussetzungen geschaffen, das Herstellungsrecht künftig auch für diesen Bereich aus einer Hand zu vergeben. Gleichzeitig hat die Mitgliederversammlung Regeln für eine gesonderte Verteilung für Mediathekennutzungen ver-abschiedet. Grundlegend weiterentwickelt wurde die Verteilung für Social Media Plattformen, so dass die Einnahmen, die die GEMA von YouTube und anderen Plattformen erzielt, künftig noch stär-ker nutzungsbezogen verteilt werden können. 

In der Kulturförderung ist die GEMA im internationalen Vergleich der Verwertungsgesellschaften bereits Vorreiterin. Künftig soll eine kulturelle Förderung mit speziellem Fokus auf den Wachs-tumsbereich Online stattfinden. Dafür hat die Mitgliederversammlung die Weichen gestellt.

Erklärungen zu den Anträgen der Mitgliederversammlung 2023 können Sie hier einsehen: