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Unsere Ausschüttungen zum 01.04.2022

Alle wichtigen Informationen zu: Music on Demand (Streaming & Download), Video on Demand (Streaming & Download), Gemischte Online Plattformen (Nutzungsmeldungen), Web, Tonträger Vervielfältigungsrecht, Nutzungen im Ausland, Zuschlagsverteilung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA)

Frau an Handy und eine Matrix aus Bildern wird gezeigt

Online Sparten

Zum 01.04.2022 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Musik (Streaming & Download), Video (Streaming & Download), Gemischte Online Plattformen und Web (u.a. Hintergrundmusik auf Webseiten).

Mit Blick auf 2021 können wir beobachten, dass der Digitalanteil im Musikgeschäft weiterhin deutlich zulegt. Unsere Online Sparten verzeichnen ein sattes Plus von 33 % im Vergleich zum Vorjahr.

Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in der Verteilung zum 01.04.2022 enthalten sind, finden Sie hier.

Music on Demand (Streaming & Download)

Der Boom des Audio-Streamings durch Spotify, Apple Music & Co. setzt sich weiter fort. Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland rund 165 Milliarden Abrufe registriert, ein Zugewinn von rund 26 Milliarden Tracks im Vergleich zum Vorjahr.

Die Music on Demand Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. Die Verteilungssumme im Streaming-Bereich legt deutlich zu. Der Download-Bereich ist hingegen weiterhin rückläufig.

Wenn Sie mehr über die Verteilung in unseren Online Sparten Musik (Streaming & Download) erfahren möchten, lohnt sich ein Blick auf die neue Seite zur MOD-Verteilung.

Iphone Ordner mit Music Apps
Mann schaut sich auf einem Tablet Videos an

Video on Demand (Streaming & Download)

Die Video on Demand Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. Im Streaming-Bereich werden erstmals Einnahmen des Anbieters Disney+ für den Nutzungszeitraum 2020 sowie für das 1. Halbjahr 2021 ausgeschüttet.

Gemischte Online Plattformen 

Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR). YouTube gehörte in 2021 zu den beliebtesten sozialen Netzwerken in Deutschland, dicht gefolgt von Facebook. Und auch TikTok nimmt an Wachstum deutlich zu.

Nach der Zuschlagsverteilung zum 01.01.2022, schütten wir die Einnahmen von YouTube in den nächsten beiden Terminen – im April und im Oktober – wie gewohnt auf der Basis von Nutzungsmeldungen aus. Mit der Ausschüttung zum 01.04. verteilen wir erstmals auch Einnahmen vom Abo Modell YouTube Premium bzw. YouTube Music aus dem Jahr 2019.

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

Youtube App wird auf einem Handy angezeigt
Eine Platte wird auf einem Schalplattenspiele abgespielt

Tonträger

Eine gute Nachricht: Vinyl ist auch 2021 gefragt wie schon lange nicht mehr. Laut aktueller Zahlen des deutschen Marktforschungsinstituts GfK und des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) stieg der Vinyl-Umsatz im letzten Jahr um rund 18 %. Bei einem Jahresumsatz physikalischer Tonträger von insgesamt 460 Millionen Euro betrug der Vinyl-Anteil ca. 118 Millionen Euro.

Zum 01.04. findet in der Sparte Tonträger Vervielfältigungsrecht (Phono VR) eine Überhangausschüttung mit einem Volumen von ca. 1,9 Millionen Euro statt. Die Hauptausschüttung für das 1. Halbjahr 2021 ist mit einer Ausschüttungssumme von 11,8 Millionen Euro bereits zum 01.01.2022 erfolgt.

Nutzungen im Ausland

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen. Auch hier zeigen sich spürbar die Auswirkungen der Corona-Lage. Die Einnahmen aus unserem Nachbarland Österreich verzeichnen mit einem Rückgang von einem Drittel deutliche Verluste im Vergleich zum Vorjahr. Betrug die Ausschüttungssumme 2021 noch rund 3 Millionen Euro, sind es in dieser Verteilung nur rund 2 Millionen Euro.

Welche Länder und Zeiträume zum 01.04.2022 zur Ausschüttung gelangen, können Sie der Abrechnung Ausland Q1 2022 entnehmen.

Weltkugel in der Nacht mit angeschalteten Lichtern
Megaphon auf einer Tafel mit Ausrufezeichen

Zuschlagsverteilung für gesetzliche Vergütungsansprüche  

Zum 01.04. erhalten Sie eine Ausschüttung für gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA). Dabei handelt es sich um Vergütungsansprüche aus privaten Vervielfältigungen (z.B. dem Brennen einer CD oder dem Überspielen von Musik auf einen USB-Stick), dem Verleihen durch Bibliotheken sowie der Nutzung von Musik in Unterricht, Wissenschaft und anderen Institutionen. Die Einnahmen aus GVA werden als Zuschlag verteilt. Das bedeutet, dass ein weiterer Anteil auf schon erfolgte Ausschüttungen in bestimmten Sparten aufgeschlagen wird.

Mehr dazu finden Sie in unseren ergänzenden Informationen zur Verteilung.

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs zu Ihnen sind. Diese stehen Ihnen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung.

Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.

  2. Zeitgleich überweisen wir Ihre Tantiemen.

  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.

  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

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