Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Music on Demand (Streaming und Download)

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Musik zum Greifen nah: Music on Demand

Noch vor wenigen Jahren war es kaum vorstellbar, nahezu jegliche Musik verfügbar in der Hosentasche dabeizuhaben. Die Verbreitung von Musik in digitaler Form hat einen rasanten Aufstieg erfahren und die Musikwelt revolutioniert. Ob Hip-Hop, Pop, Klassik oder Jazz, nie zuvor gab es ein so breites Angebot nur einen Klick entfernt. Und der Trend setzt sich fort.

​​​​​​​Wie wir im Bereich Music on Demand verteilen, zeigen wir Ihnen hier.

Music on Demand (MOD) einfach erklärt

Unter Music on Demand (auf Deutsch: Musik auf Nachfrage) versteht man allgemein die Möglichkeit, Musik von einem Internetanbieter oder -dienst herunterzuladen (Download) oder per Datenstrom direkt anzuhören (Streaming).

Wichtig: Bei Music on Demand (MOD) steht die Musik klar im Vordergrund. Davon unterscheiden sich unsere Sparten Video on Demand (VOD) und Gemischte Online Plattformen (GOP). Sowohl bei VOD oder GOP spielt das Bild bzw. Video eine größere Rolle.
social media apps auf einem Handy Bildschirm
Mobiltelefon mit einem Musikplayer

Music on Demand auf einen Blick

So teilen sich die Sparten auf: 

  • In den Sparten Music on Demand Streaming (MOD S und MOD S VR) schüttet die GEMA Tantiemen von Streaming-Diensten wie Spotify, Deezer oder Apple Music aus.

  • In den Sparten Music on Demand Download (MOD D und MOD D VR) schüttet die GEMA Tantiemen von Musik-Download-Anbietern wie iTunes oder Amazon Music aus.

Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:
Die Download- und Streaming-Anbieter wie z. B. Spotify oder iTunes teilen uns mit, welche Werke wie oft abgerufen wurden.

So verteilen wir die Einnahmen:
Einnahmen verteilen wir im Wege einer sog. Direktverteilung: Von allen Einnahmen ziehen wir unsere Verwaltungskosten ab. In den Sparten MOD D und MOD S kommen weitere 1 % hinzu, die wir für soziale und kulturelle Zwecke umverteilen. Danach erfolgt die Verteilung 1:1 auf die genutzten Werke. Dabei werden die Einnahmen jedes Anbieters gesondert verteilt.

So läuft die Verteilung im Detail ab

Vom Lizenzvertrag bis zur Ausschüttung:

  1. Wir entwickeln Tarife und schließen Lizenzverträge mit den Download- und Streaminganbietern ab.

  2. Die Anbieter melden – jeder für sich – Nutzungen aus allen europäischen Ländern.

  3. Diese Informationen werden mit den Werken in unserer Datenbank abgeglichen.

Ist der Abgleich erfolgreich, können wir Tantiemen an die beteiligten GEMA Mitglieder auszahlen.

Online Nutzungen der Anbieter, die außerhalb Europas stattfinden, lizenzieren unsere Schwestergesellschaften. Von ihnen erhalten wir die Einnahmen, die wir in unseren Auslandssparten A und A VR ausschütten.

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So setzen sich Ihre Tantiemen zusammen:

Music on Demand (Streaming)
Die Höhe der Tantiemen pro Stream kann variieren, da sie von zwei Faktoren abhängig ist:
  1. wie intensiv die Nutzer streamen
  2. wie hoch die Abo- oder Werbeeinnahmen pro Land in einem Monat oder Quartal sind.
  • Beim werbefinanzierten (kostenlosen) Streaming in Deutschland liegen Tantiemen in der Regel pro Werk und Stream im Hundertstel-Cent-Bereich.

  • Beim Streaming in Abo-Modellen (Deutschland) liegen Ausschüttungen pro Werk und Stream im Zehntel-Cent-Bereich.

Music on Demand (Download)

Die Höhe der Tantiemen pro Download ist klar definiert und hängt vom Verkaufspreis ab. In kleineren oder weniger wirtschaftsstarken Ländern sind die Einnahmen und Ausschüttungen oft erheblich geringer.

Wichtig: Eine Mindestanzahl an Streams ist nötig

Ihre Werke müssen pro Land, Streaming-Modell (z. B. Free oder Premium) und Zeitraum (Monat oder Quartal) mindestens so häufig abgerufen werden, dass einige Cents für eine werkbezogene oder klickbezogene Verteilung anfallen. Andernfalls werden diese Nutzungen über die Zuschläge in den MOD-Sparten kompensiert. 

Was sind Streams meiner Werke auf Spotify wert?

Ihr Song oder Musikstück wird bei Spotify gespielt? Ermitteln Sie jetzt die ungefähre Vergütung Ihrer gestreamten Werke durch die GEMA.

Mein Werk ist:
Streams überwiegend:
Ungefähre Vergütung - basierend auf der Anzahl der Streams:
ca. 0,00 €

Für mehr Fairness und Transparenz im Streaming-Markt

Das Thema faire Vergütung der Urheberinnen und Urheber im Digitalen ist ein Kernanliegen der GEMA. Immer wieder stellen wir fest, dass diejenigen, die mit ihren Kreationen, mit ihren Werken am Anfang der Wertschöpfungskette stehen, die Letzten sind, wenn es um die Erlösverteilung geht. Deshalb hat die GEMA das Beratungs- und Forschungsunternehmen Goldmedia beauftragt, den deutschen Streaming-Markt bezüglich Fairness, Transparenz und Vielfalt umfassend zu analysieren. Die Studie identifiziert ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung und schafft damit erstmalig eine empirische Grundlage für eine faktenbasierte Debatte über die Herausforderungen auf dem Musikstreaming-Markt.


Zur Studie:  "Musikstreaming in Deutschland"

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werke zeitig anmelden:

Um eine reibungslose Ausschüttung zu ermöglichen, müssen all Ihre Werke bei uns angemeldet sein. Melden Sie daher diese immer spätestens mit der Veröffentlichung an. Warum ist das so wichtig? Weil die großen Streaming- und Downloadanbieter monatlich an die GEMA reporten und die GEMA Ihre Werknutzungen nur in Rechnung stellen kann, sofern diese in der Werkdatenbank gemeldet sind.

Zur Werkanmeldung gehen Sie am besten direkt über unser  Onlineportal. Bitte geben Sie die Interpretinnen/Interpreten und den International Standard Recording Code (ISRC) an. Den Code erhalten Sie über Ihr Plattenlabel oder Ihren Online Musikvertrieb. Nur so können wir problemlos Ihr Werk den Musiknutzungen zuordnen.

Ausschüttungsturnus:

Wir schütten in den Online Sparten Music on Demand zweimal im Jahr aus, jeweils zum
01. April und zum 01. Oktober.

NEU ab 2024: Die Ausschüttungsfrequenz in den Sparten MOD S und MOD S VR erhöhen wir von halb- auf vierteljährlich. Hier werden die Tantiemen künftig jeweils zum 01. Januar, 01. April,
01. Juli und 01. Oktober eines Jahres
ausgeschüttet. 

Rechtzeitig reklamieren:
Nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin haben Sie drei Monate Zeit für die Reklamation.

Bitte beachten Sie: Die Reklamationsfristen gelten auch für die vierteljährliche Ausschüttung in MOD S und MOD S VR mit Beginn 01.01.2024.

Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamation.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters