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25. Juni 2013

Bildung einer neuen Sparte T FS VR mit Wirkung für die Vergangenheit und Zukunft

Die Mitgliederversammlung 2012 hat die Bildung einer neuen Sparte T FS VR mit Wirkung für die Vergangenheit und Zukunft beschlossen. Mit dieser neuen Sparte werden auch Fremdproduktionen einschließlich Werbespots bei der Verrechnung des auf die mechanischen Rechte entfallenden Drittels der Rundfunkeinnahmen berücksichtigt. Anlass für diese Neuregelung war ein rechtskräftiges Urteil des Kammergerichts (Az. 24 U 93/09, im Tenor abgedruckt in „virtuos“ April 2012, Seite 22).
Entsprechend der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Neufassung von Abschnitt V Ziffer 6 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht erfolgt die Verrechnung in der Sparte T FS VR nach Anwendung der im Abschnitt XIV Ziffer 3 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht geregelten Koeffizienten zu einem Zehntel. Dies bedeutet, dass 10% der im Aufführungsrecht in der Sparte T FS verrechneten gewichteten Sendesekunden bei der Verrechnung in der Sparte T FS VR zu Grunde gelegt werden. Zum 01.07.2013 finden für alle betroffenen Berechtigten die Nachverrechnungen in der Sparte T FS VR für die Geschäftsjahre 2008-2011 und die reguläre Verrechnung dieser Sparte für das Geschäftsjahr 2012 statt. Für Fragen steht den Berechtigten die Service-Hotline der Abteilung A/S Service zur Verfügung. Die Service-Hotline ist montags bis donnerstags von 9-17 Uhr und freitags 9-16 Uhr unter der Nummer 030/21245-199 erreichbar.