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10. Juni 2015

Deutsche Webradios müssen bei der GEMA lizenziert werden

Webradios, die in Deutschland Werke von Musikurhebern, die Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Schwestergesellschaft sind, senden, müssen bei der GEMA eine Lizenz erwerben. Dies bestätigten das Oberlandesgericht (OLG) München (AZ: 29 U 4432/14 und 29 W 2271/14) sowie die Landgerichte (LG) Köln (Az: 14 O 334/14) und München (Az: 7 O 10077/14) in rechtskräftigen Entscheidungen.
Die GEMA hat als Interessenvertretung ihrer rund 69.000 Mitglieder gegen einen deutschen Webradioleiter geklagt, der mehrfachen Aufforderungen, die erforderliche Lizenz zum Betreiben eines Webradios bei der GEMA zu erwerben, nicht nachkam. Dieser hatte sich darauf berufen, sein Radio sei bereits durch den nordamerikanischen Stream-Hoster SoniXCast lizenziert. Bei SoniXCast handelt es sich um den Hosting-Service der Walton International Business Group LLC (WIBG) mit Hauptsitz in New York, der das Streamen von Radiosendungen via Internet ermöglicht. Eine SoniXCast-Lizenzierung ist für das Senden aus Deutschland jedoch nicht ausreichend. Das hat das OLG München in seinem Urteil bestätigt. Ebenso das LG Köln und das LG München in weiteren Verfahren. Es besteht dementsprechend die Pflicht, die erforderliche Lizenz im Vorfeld bei der GEMA einzuholen – sofern Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire oder ihrer ausländischen Schwestergesellschaften in Deutschland gesendet werden. Eine Sendelizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN reicht für Sendehandlungen in Deutschland nicht aus. Damit ist eine durch die WIBG erteilte Lizenz der SOCAN für Sendehandlungen in Deutschland irrelevant. Die GEMA bietet SonixCast-Kunden die Möglichkeit, nachträglich sowie für die Zukunft eine rechtssichere Lizenz zum Betrieb eines Webradios zu erwerben. Einzelne Webradioleiter weigern sich jedoch nach wie vor, diese Lizenz bei der GEMA einzuholen. Zur Wahrung der Interessen der Musikurheber behält sich die GEMA vor, nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Möglichkeiten, den gerichtlichen Weg zu beschreiten. Informationen zur Lizenzierung von Webradios: www.gema.de/webradio.