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18. Oktober 2013

Gegendarstellung der GEMA zur Erklärung von Brian Walton beziehungsweise der Walton International Business Group (WIBG)/SoniXCast vom 11.10.2013

Die kanadische Walton International Business Group (WIBG) bietet Dritten im Rahmen ihres Dienstes „SoniXCast“ die Möglichkeit, Radioprogramme via Internet zu streamen. Die Auswahl der gesendeten Inhalte erfolgt jedoch nicht durch die WIBG, sondern durch die einzelnen Kunden des Dienstes. Am 11. Oktober 2013 hat Brian Walton, CEO der WIBG, auf der Homepage des Dienstes eine Erklärung veröffentlicht, die eine Reihe von Unwahrheiten enthält, die die GEMA wie im einzelnen wie folgt klarstellt:
Behauptung 1: „Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München ist eine Fälschung eines ehemaligen SoniXCast-Channelleiters“ Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft und Treuhänderin der Komponisten, Textdichter und Verleger in Deutschland dazu verpflichtet, Lizenzen für die Nutzung von Musik zu erteilen. So hat sie dafür Sorge zu tragen, dass Webradiobetreiber für die Sendung von Musikwerken mit dem Empfangsgebiet Deutschland über eine entsprechende Lizenz der GEMA verfügen. Das Geschäftsmodell von SoniXCast ist darauf ausgerichtet, diesen Auftrag der GEMA zu untergraben. Sie gaukeln ihren oft gutgläubigen Kunden vor, dass SoniXCast in der Lage ist, ihnen für Sendehandlungen in Deutschland eine existierende urheberrechtliche Sendelizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN vermitteln zu können. Genau dies ist aber nach der Rechtsauffassung der GEMA nicht möglich. Aus diesem Grund ist die GEMA gerichtlich gegen einen der sogenannten „SoniXCast-Channelleiter“ vorgegangen, d. h. gegen einen Kunden von SoniXCast mit Wohnsitz in Deutschland. Am 10. September 2013 hat sie eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München erwirkt (Az. 21 O 19802/13). Das Gericht ist dabei der Rechtsauffassung der GEMA gefolgt und hat klargestellt, dass - nicht SoniXCast, sondern der Betreiber eines „SoniXCast-Webradios“ mit Wohnsitz in Deutschland für in Deutschland stattfindende Sendehandlungen von Musikwerken verantwortlich ist,
- dieser „SoniXCast-Channelleiter“ für das Webradio eine Lizenz von der GEMA zu erwerben hat und
- eine Lizenzierung von SoniXCast durch die SOCAN – so überhaupt vorhanden – nur für in Kanada empfangbare Webradios gilt. Behauptung 2: „GEMA-Mitarbeiter versenden ’Drohbriefe’ an SoniXCast-Channelleiter“ Weder sprechen Mitarbeiter der GEMA Drohungen aus, noch werden falsche Tatsachen behauptet. Die GEMA hat vielmehr Kunden von SoniXCast, auf die die Kriterien der einstweiligen Verfügung des Landgerichts München zutreffen, über die Aussagen des Beschlusses in Kenntnis gesetzt und darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit (wohl unwissentlich) „schwarz“ gesendet haben und aktuell weiterhin „schwarz“ senden. Ferner hat die GEMA diesen Kunden von SoniXCast angeboten, für die Vergangenheit nachträglich eine Lizenz der GEMA zu erwerben sowie sich für die Zukunft zu lizenzieren. Behauptung 3: „Die GEMA hat sich von ihren Mitarbeitern distanziert“ Die GEMA hat sich zu keinem Zeitpunkt von Mitarbeitern distanziert, die in Kontakt zu „SoniXCast-Channelleitern“ stehen, und wird dies auch nicht tun. Die GEMA stellt sich vielmehr hinter ihre Mitarbeiter, die im steten Kontakt zu ihren Kunden den treuhänderischen Auftrag der GEMA erfüllen und somit eine rechtmäßige Nutzung von Musikwerken in Deutschland sicherstellen. Die GEMA hat keinerlei Interesse daran, „SoniXCast-Channelleiter“ zu kriminalisieren. Vielmehr möchte sie den Betreibern von deutschen „SoniXCast-Channels“ helfen, Musik legal zu nutzen. Stattdessen aber werden Mitarbeiter der GEMA – ebenso wie ihre externen Unterstützer – beleidigt und sogar strafbarer Handlungen bezichtigt. Die GEMA wird gleichwohl all jene Webradiobetreiber unterstützen, die sich rechtmäßig verhalten und die bei der GEMA für den Betrieb ihrer Webradios in Deutschland regelmäßig Lizenzen erwerben. Es darf nicht sein dass sie durch Dienste wie „SoniXCast“ das Nachsehen haben. Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich jederzeit an webradio@gema.de oder gema@gema.de.